Landtag:Niedersächsischer Landtag stimmt über Selbstauflösung ab

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Abgeordnete sitzen im Landtag in Hannover im Plenarsaal. Foto: Peter Steffen (Foto: dpa)

Hannover (dpa) - Knapp drei Wochen nach dem Verlust der Mehrheit für die rot-grüne Koalition in Niedersachsen entscheidet der Landtag heute in einer Sondersitzung über seine Auflösung. Damit soll der Weg für eine Neuwahl freigemacht werden.

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Hannover (dpa) - Knapp drei Wochen nach dem Verlust der Mehrheit für die rot-grüne Koalition in Niedersachsen entscheidet der Landtag heute in einer Sondersitzung über seine Auflösung. Damit soll der Weg für eine Neuwahl freigemacht werden.

Ziel ist es, die ursprünglich für Anfang Januar terminierte Landtagswahl auf den 15. Oktober vorzuziehen. Notwendig für die Selbstauflösung des Parlamentes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller Abgeordneten.

Die Zustimmung gilt aber als sicher. Die Neuwahl wird notwendig, weil die grüne Abgeordnete Elke Twesten Anfang August überraschend ihren Wechsel zur CDU angekündigt hatte. Damit verlor die rot-grüne Regierungskoalition von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ihre Ein-Stimmen-Mehrheit.

Auch nach der Selbstauflösung bleibt der Landtag handlungsfähig. Die Landesverfassung sieht vor, dass die Legislaturperiode erst mit der konstituierenden Sitzung des nächsten, neugewählten Landtags endet. Diese muss spätestens 30 Tage nach dem Wahltermin stattfinden. Im aktuellen Fall ist dafür der 13. oder 14. November im Gespräch. Solange hat der Landtag in seiner alten Zusammensetzung noch das Sagen. Hintergrund dieser Regelung: Es soll keine parlamentslose Zeit geben.

Daher wird der alte Landtag nach der Sondersitzung noch einmal zusammenkommen: am 20. und 21. September. Die Abgeordneten wollen dann bis zu zwölf der derzeit 48 anhängigen Gesetzesvorhaben verabschieden. Dazu gehört eine Änderung des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch, die die Zahlung von Zuschüssen für Behindertenwerkstätten regelt. Außerdem wird das Beamtenbesoldungsgesetz so angepasst, dass alle Landesbeamten 75 Euro mehr erhalten. Auch das Gesetz über die Einführung eines Krebsregisters soll noch verabschiedet werden.

Auf der Strecke bleiben mehrere große Gesetzesprojekte der rot-grünen Landesregierung, etwa das Polizeigesetz, das Agrarstrukturgesetz mit einer Pachtpreisbremse sowie das Wassergesetz.

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