Landtag:Ministerium rechnet mit mehr Kommunen in Haushaltsführung

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Wenn kein beschlossener Jahresabschluss vorliegt, bekommt eine Gemeinde unter Bedingungen eine Art Nothaushaltsführung. Die Linksfraktion hat Befürchtungen, das Innenressort weist das zurück.

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Potsdam (dpa/bb) - Das Brandenburger Innenministerium geht davon aus, dass mehr Kommunen im kommenden Jahr von einer vorläufigen Haushaltsführung betroffen sein werden. Gleichzeitig wies das Ministerium die Befürchtung der Linksfraktion im Landtag zurück, dass sieben von zehn Kommunen zum 1. Januar 2025 handlungsunfähig werden könnten. Der Trend gehe weiter, dass immer mehr Gemeinden entstandene Rückstände bei Jahresabschlüssen aufholten, teilte Ministeriumssprecher Martin Burmeister am Dienstag mit.

Das Innenressort sieht die Handlungsfähigkeit der Kommunen nicht infrage gestellt. 95 Prozent aller Aufwendungen einer Gemeinde seien in der Regel nicht von vorläufiger Haushaltsführung betroffen, teilte der Sprecher mit. Begonnene Investitionen dürften fortgesetzt, neue dürften begonnen werden, wenn sie für die Erfüllung von Pflichtaufgaben unabweisbar und unaufschiebbar seien. „Damit ist die Handlungsfähigkeit der Gemeinden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung gewährleistet.“

Am 1. Dezember 2024 tritt eine Regelung in Kraft, mit der der Druck für die Kommunen zunimmt, einen Jahresabschluss zu beschließen. Wenn nicht mindestens ein Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vor drei Jahren beschlossen und einer für das Haushaltsjahr vor zwei Jahren fertig aufgestellt ist, tritt für eine Kommune die vorläufige Haushaltsführung in Kraft. Das ist eine Art Not-Haushaltsführung.

Die Linke-Innenpolitikerin Andrea Johlige sagte, es müsse verhindert werden, dass ab 1. Januar mehr als 70 Prozent der Städte und Gemeinden in die Handlungsunfähigkeit getrieben würden. Dann seien keine neuen Investitionen möglich. Das wies das Ministerium zurück.

Das letzte Haushaltsjahr, für das ein geprüfter und beschlossener Jahresabschluss vorhanden ist, liegt in einigen Kommunen laut Ministerium einige Zeit zurück: in der Stadt Ruhland (Kreis Oberspreewald-Lausitz) war es 2009, in der Stadt Teltow (Potsdam-Mittelmark) 2011, in der Stadt Rheinsberg (Ostprignitz-Ruppin) 2012, in der Stadt Luckau und der Flughafengemeinde Schönefeld (beide Dahme-Spreewald) sowie den Städten Baruth/Mark und Ludwigsfelde (Teltow-Fläming) war es 2014.

Der Landtag berät am Mittwoch über ein Gesetz zur Modernisierung des Kommunalrechts. Die Koalitionsfraktionen hatten die Pläne der Landesregierung so ergänzt, dass eine Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse weiter möglich ist.

© dpa-infocom, dpa:240220-99-60348/2

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