Landtag:Kritik am Haushalt für 2024 hält an

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Abgeordnete nehmen im Schleswig-Holsteinischen Landtag an einer Sitzung teil. (Foto: Frank Molter/dpa)

Mehr als 1,6 Milliarden Euro neue Schulden plant Schleswig-Holstein. Die Opposition kritisiert von Schwarz-Grün geplante Notkredite scharf. Kommt es zur Klage?

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Kiel (dpa/lno) - Vor dem umstrittenen Beschluss über den Haushalt für 2024 sind CDU und Grüne von der Rechtmäßigkeit ihrer Notkredit-Pläne überzeugt. „Wir sind an keiner einzigen Stelle zu dem Ergebnis gelangt, dass der Haushalt verfassungswidrig ist“, sagte CDU-Fraktionschef Tobias Koch am Dienstag. Neben Teilen der Opposition kritisieren auch der Rechnungshof und der Bund der Steuerzahler den Haushaltskurs von Schwarz-Grün.

Die Koalition setze lediglich Beschlüsse des Landtags um, die bereits in Zeiten der Corona-Pandemie beschlossen worden seien, sagte Koch. Er verwies auf Programme für Schulen. „Wir haben uns nichts Neues ausgedacht.“

Ähnlich überzeugt gab sich Grünen-Fraktionschef Lasse Petersdotter vor der Haushaltsdebatte am Mittwoch. Der Etat sei verfassungskonform. Einer möglichen Verfassungsklage sehe er gelassen entgegen. „Schleswig-Holstein hat eine besonders angespannte Haushaltslage.“

Von den drei Oppositionsfraktionen legte - anders als sonst - lediglich der SSW eigene Haushaltsanträge vor. „Es ist ganz klar, dass wir einen verfassungsmäßigen Haushalt bekommen werden“, sagte SSW-Fraktionschef Lars Harms. Schwarz-Grün habe gut 200.000 Euro zusätzlich für die Vertretung der Minderheiten sowie ein Arbeitergeschichtsfestival zugesagt.

Harms betonte im Vorfeld der Abstimmung, jeder einzelne Punkt des Haushalts, der mit Mitteln aus einem drei Notkredite für Folgen der Corona-Pandemie, Folgen des Ukraine-Krieges und für Schäden aus der Ostsee-Jahrhundertflut im Oktober finanziert werde, sei einzeln begründet. Er sehe keine Schwierigkeiten, dass dies nicht verfassungskonform sei.

Die FDP sprach dagegen von „Tricksereien ohne Ende“. Der Haushalt sei eine politische Bankrotterklärung der Koalition, sagte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. „Wir würden den Haushalt auch gern verfassungsrechtlich überprüfen lassen.“ Dazu ist allerdings eine zweite Fraktion notwendig.

Die SPD hält sich eine Klage bislang lediglich offen. Oppositionsführerin Serpil Midyatli (SPD) kündigte am Dienstag an, ihre Fraktion werde in der Debatte am Mittwoch erklären, wie sie sich verhalten wolle. „Unser Hauptkritikpunkt sind tatsächlich die Corona-Mittel.“

FDP-Mann Vogt kritisierte, von den 16 Bundesländern kämen 11 und der Bund aktuell ohne Erklärung einer Notlage aus. „Wir in Schleswig-Holstein haben gleich eine Dreifach-Notlage.“ Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) habe den Überblick und ein Stück weit auch die Kontrolle über den Haushalt verloren. Nur die Folgen der Ostsee-Sturmflut und die Unterbringungskosten von Menschen wegen des Ukraine-Krieges seien durch Notkredite finanzierbar. „Die anderen Begründungen sind zum Teil aus der Abteilung Loriot.“

Die Koalitionsfraktionen kritisierten vor allem die Sozialdemokraten. „Was uns ratlos zurücklässt, ist die Haltung der SPD“, sagte CDU-Fraktionschef Koch. Er sei mit Petersdotter auf die Fraktion zugegangen. Die Koalition könne sich aber auf keinen „Kuhhandel“ einlassen und sich im Gegenzug für eine Zustimmung und einen Klageverzicht der SPD für eine Reform der Schuldenbremse stark machen. „Der Haushalt wird ja nicht verfassungsmäßiger, wenn wir eine Bundesrats-Initiative starten.“

Schwarz-Grün plant im Haushalt 2024 mit knapp 1,65 Milliarden Euro neuen Schulden, darunter 1,5 Milliarden Euro durch neue Notkredite. Der Landesrechnungshof hat Zweifel, ob die Folgen der Corona-Pandemie auch 2024 noch eine tragfähige Begründung für eine Notlage darstellen. Das Land ist aktuell mit gut 32 Milliarden Euro verschuldet.

In einem offenen Brief forderte der Präsident des Bundes der Steuerzahlers, Aloys Altmann, die Abgeordneten auf, den Haushaltsentwurf abzulehnen. Dieser würde mit größter Wahrscheinlichkeit einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten, schrieb Altmann. „Umfang, Zweckbindung und zeitlicher Zusammenhang der vorgesehenen Notkredite entsprechen nicht den Anforderungen der Verfassung.“

© dpa-infocom, dpa:240319-99-393082/3

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