Landtag:CDU und Rot-Rot-Grün einigen sich auf neues Vergabegesetz

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Abgeordnete sitzen im Plenarsaal bei einer Sitzung des Thüringer Landtags. (Foto: Bodo Schackow/dpa/Archivbild)

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Erfurt (dpa/th) - Rot-Rot-Grün und die Thüringer CDU wollen bürokratische Hürden für Thüringer Unternehmen abbauen und einen höheren Mindestlohn bei Landesaufträgen einführen. Das sieht ein Kompromiss zur Änderung des Vergabegesetzes vor, auf den sich die vier Fraktionen am Mittwoch im Thüringer Landtag einigten. Die Änderungen könnten bereits am Freitag im Parlament verabschiedet werden.

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, reklamierte es als CDU-Erfolg, höhere Anwendungsgrenzen durchgesetzt zu haben. So soll das Gesetz zum Beispiel bei Bau-Aufträgen erst ab einem Auftragsvolumen in Höhe von mindestens 75.000 Euro zur Anwendung kommen. Bei der freihändigen Vergabe von Bauaufträgen verschiebt sich die Grenze von bisher 50.000 Euro auf 250.000 Euro.

Außerdem würden mehrere Paragrafen gestrichen und das Gesetz schlanker gestaltet, sagte Bühl. Statt fünf Formularen sei künftig nur noch eins nötig. Auch sei eine gemeinsame Vergabe-Plattform geplant, auf der die Aufträge hochgeladen werden könnten.

Nach Angaben der Linke-Fraktion einigte man sich zudem darauf, dass Firmen ihren Mitarbeitern bei Landesaufträgen 1,50 Euro pro Stunde mehr zahlen müssen, als es der bundesweite Mindestlohn vorsieht. Es sei auch Kritik an den bürokratischen Hürden berücksichtigt worden. „Eine Eigenerklärung von Unternehmen, die stärkere Nutzung der zentralen Vergabeplattform und mehr Digitalisierung des gesamten Verfahrens modernisiert das Gesetz“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Linke-Fraktion, Andreas Schubert. Zugleich habe man sichergestellt, „dass sich auch zukünftig Subunternehmen an die Vorgaben des Vergabegesetzes halten müssen und Verstöße nicht folgenlos bleiben“.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Thüringer SPD-Fraktion, Diana Lehmann, sagte, die Anhebung der Anwendungswertgrenzen sei für einen Kompromiss mit der CDU notwendig gewesen. „Das ist für uns insofern bitter, dass der Geltungsbereich des Gesetzes damit wieder eingeschränkt wird. Was wir im Gegenzug aber verhindern konnten, ist die von der CDU geforderte Abschaffung der Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Vergabekriterien“, erläuterte sie.

© dpa-infocom, dpa:231101-99-784919/3

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