Das Landgericht Mainz hat am Montag eine Schadenersatzklage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca abgewiesen. In dem Verfahren hatte eine Zahnärztin mindestens 150 000 Euro von dem Unternehmen gefordert, weil sie kurz nach der Corona-Impfung dauerhaft das Gehör in einem Ohr verloren hatte. Zu den Gründen der Entscheidung äußerte sich das Gericht beim Verkündungstermin zunächst nicht. Sie sollen erst im schriftlichen Urteil genannt werden. Die Klägerin müsse die Kosten des Rechtsstreits tragen. (AZ: 1 O 192/22) Das Gericht verzichtete demnach auch darauf, ein weiteres medizinisches Gutachten zur Ursache des Hörschadens anzufordern. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Er sprach von einem "Fehlurteil".
Landgericht Mainz:Impfschaden-Klage abgewiesen
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