Kompromiss in der großen Koalition:Werbung für Abtreibungen soll prinzipiell verboten bleiben

Kabinett

Bundesgesundheitsminister Spahn, Justizministerin Barley, Familienministerin Giffey, Kanzleramtsminister Braun und Innenminister Seehofer (nicht im Bild) haben einen Kompromiss zum Paragrafen 219a gefunden.

(Foto: dpa)
  • Das Werbeverbot für Abtreibungen soll prinzipiell bestehen bleiben, jedoch ergänzt werden.
  • Darauf einigten sich die zuständigen Minister der großen Koalition in Berlin.

Von Kristina Ludwig, Berlin

Im Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat sich die Regierungskoalition auf einen Kompromiss geeinigt. Justizministerin Katarina Barley, Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn, Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) kündigten Eckpunkte an, die allerdings bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht bekannt wurden.

Die Minister sind seit Monaten damit beauftragt, in dem verfahrenen Streit um den Strafrechtsparagrafen 219a eine gemeinsame Gesetzesänderung zu erarbeiten.

Dabei drängt die Zeit. Im April hatte die SPD der Union ein Ultimatum bis zum Herbst gesetzt. Sollte sich bis dahin keine Lösung finden, die Ärzten Straffreiheit garantiert und Schwangeren Informationen ermöglicht, werde man mit "reformwilligen Fraktionen" im Bundestag Gespräche suchen. An deren Ende stünde möglicherweise eine Abstimmung ohne Fraktionsdisziplin, hieß es damals. Die SPD plädiert genau wie Grüne, Linke und FDP für eine Streichung des Paragrafen. Für Donnerstag hat die FDP nun eine Abstimmung über den §219a im Bundestag angesetzt und fordert eine Gewissensentscheidung.

Diskussion über §219a spaltet die Parteien

Auch Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery nannte die Regelung "reformbedürftig". Die katholische Kirche ist gegen eine Änderung des Paragrafen. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken betonte, das Werbeverbot schütze Frauen in Konfliktsituationen vor äußerem Druck und Fremdbestimmung. Auslöser der Debatte war die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel aus Gießen zu einer Geldstrafe. Sie hatte Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch als Datei zum Herunterladen auf ihrer Webseite angeboten.

Die Diskussion über §219a spaltet auch die große Koalition in Niedersachsen. Eine Mehrheit der Abgeordneten aus der SPD-Regierungsfraktion im Landtag unterstützte am Montag mit der Opposition aus Grünen und FDP einen Entschließungsantrag, in dem die Streichung gefordert wird.

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