Kommunen:Ludwigslust-Parchim erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Land

Parchim (dpa/mv) - Der Landkreis Ludwigslust-Parchim will wegen eines Finanzstreits Verfassungsbeschwerde gegen das Land erheben. Dies teilte ein Landkreissprecher mit und bestätigte damit Medienberichte vom Mittwoch. In dem Streit geht es um das Bundesteilhabegesetz für Behinderte. Die Beschwerde werde derzeit vorbereitet, die Beschwerdefrist ende am 26. Januar 2019.

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Parchim (dpa/mv) - Der Landkreis Ludwigslust-Parchim will wegen eines Finanzstreits Verfassungsbeschwerde gegen das Land erheben. Dies teilte ein Landkreissprecher mit und bestätigte damit Medienberichte vom Mittwoch. In dem Streit geht es um das Bundesteilhabegesetz für Behinderte. Die Beschwerde werde derzeit vorbereitet, die Beschwerdefrist ende am 26. Januar 2019.

Für die Umsetzung des Gesetzes habe der Landkreis bereits zum Jahresbeginn 2018 zwölf Mitarbeiter zusätzlich eingestellt, im kommenden Jahr würden weitere acht folgen. Sie würden hauptsächlich zur Feststellung des Bedarfs von Betroffenen benötigt. Hinzu kämen „nicht unwesentliche“ Kosten für Hard- und Software sowie Schulungen der Mitarbeiter zur Umsetzung des komplexen Gesetzes, sagte der Sprecher.

Zur Finanzierung der Mehrkosten sei bislang keine Einigung mit dem Land erzielt worden. Die Landkreise und kreisfreien Städte drohen auf den Kosten sitzen zu bleiben. Deshalb habe Ludwigslust-Parchim in Abstimmung mit dem Landkreistag beschlossen, Verfassungsbeschwerde zu erheben. Es liege ein Fall von Konnexität vor. Das bedeutet, dass für Aufgaben, die den Kommunen zugewiesen werden, auch das nötige Geld zur Umsetzung bereitgestellt werden muss.

Der Landkreis sieht das Land in der Pflicht, weil dem Sprecher zufolge rückwirkend zum 1. Januar 2018 die Landkreise und kreisfreien Städte in MV per Gesetz zum Träger der Eingliederungshilfe bestimmt wurden.

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