Missbrauchsdarstellungen:Mindeststrafen sollen wieder gesenkt werden

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die vor zwei Jahren erhöhten Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz von Missbrauchsdarstellungen an Kindern wieder senken. Der Straftatbestand soll von einem Verbrechen wieder zu einem Vergehen herabgestuft werden. Damit werde den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit wiedereröffnet, in jedem Einzelfall angemessen auf Verfahren zu reagieren, heißt es in einem Gesetzentwurf aus dem Justizministerium, über den zuerst die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten. An den Höchststrafen soll sich indes nichts ändern.

In schweren Fällen würde Tätern bei Erwerb, Verbreitung oder Besitz von Missbrauchsdarstellungen damit weiter eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohen. Die Mindeststrafe für Erwerb und Verbreitung soll aber von zwölf auf sechs Monate, die für Besitz auf drei Monate herabgestuft werden. Die Herabstufung zum Vergehen würde Ermittlungsbehörden die Möglichkeit geben, Verfahren einzustellen, in denen davon auszugehen ist, dass keine kriminelle Absicht vorliegt. Weil die Justiz vermehrt mit Fällen konfrontiert war, in denen sich etwa Eltern, Lehrer oder Mitschülerinnen strafbar machten, weil sie als Hinweis auf eine mögliche Straftat Missbrauchsdarstellungen teilten, hatten sich unter anderem Richter und Anwälte für diese Änderung ausgesprochen.

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