Kinderehen:Scheidung durch den Staat

Lesezeit: 2 min

Ein neues Gesetz soll sicherstellen, dass in Deutschland nur noch heiraten kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Im Ausland geschlossene Ehen sollen aufgelöst werden können - allerdings mit Einschränkungen.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Über Monate wurde diskutiert, ohne Ergebnis. Nun will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Eiltempo ein Gesetz gegen Kinderehen auf den Weg bringen, gegen das eigentlich von allen Seiten Einwände gekommen waren. Noch in dieser Woche soll ein Entwurf in die Ressortabstimmung gehen, wonach in Deutschland nur noch heiraten darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Im Ausland geschlossene Ehen sollen in Deutschland aufgelöst werden können, auch rückwirkend. War ein Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt, will Maas die Ehe nur noch bei Härtefällen anerkennen. CSU und Teile der CDU wollen hier gar keine Ausnahmen zulassen. War ein Partner bei der Trauung jünger als 16 Jahre, soll die Ehe nach dem Entwurf des Justizministers sogar für "nichtig" erklärt werden, so als habe sie nie bestanden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: