Kein türkischer Botschafter im NSU-Prozess:Konflikt mit Anlauf

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"Vorhersehbar, unnötig, peinlich": Das Oberlandesgericht in München verwehrt dem türkischen Botschafter einen festen Platz im NSU-Prozess - und löst damit Empörung aus. Die Begründung ist juristisch. Eine andere Entscheidung aber wäre von höherer Moral, meinen Politiker.

Von Markus C. Schulte von Drach und Antonie Rietzschel

Es ist ein ungewöhnliches Dilemma, in dem die deutsche Politik dank der Justiz steckt: Nachdem die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds NSU bekannt wurde, haben deutsche und türkische Politiker intensiv miteinander über den rechten Terror in Deutschland gesprochen. Ein Grieche war unter den Opfern. Eine deutsche Polizistin. Die anderen Opfer waren Türken oder türkischer Herkunft.

Es wurde niemals in Frage gestellt, dass es nicht nur ein Anliegen Deutschlands, sondern auch der Türkei ist, dass die Hintergründe der Morde vor Gericht aufgeklärt werden.

Doch die Bitte des türkischen Botschafters in Deutschland, einen festen Platz im Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche NSU-Unterstützer zu bekommen, lehnte der Vorsitzende des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts München, Manfred Götzl, ab. Und sorgte damit für viel Unmut.

Von einem "Affront" gegenüber den berechtigten Interessen der türkischen Vertreter sprach etwa Sebastian Edathy. Der SPD-Mann und Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag bezeichnete Götzls Entscheidung als "unangemessen".

Damit steht er nicht allein. Edathy habe zu dem Thema alles gesagt, erklärt etwa Clemens Binninger, der für die CDU im NSU-Ausschuss sitzt, laut seiner Sprecherin. Tankred Schipanski (CDU) drückte im Gespräch mit SZ.de seine Verwunderung aus: "Ich möchte das Gericht nicht belehren, aber diese Entscheidung ist nicht nachvollziehbar. Das Gericht sendet damit ein falsches Signal aus."

Auch Petra Pau, Vizepräsidentin des Bundestag und für die Linke im NSU-Ausschuss, hat kein Verständnis für das Oberlandesgericht: "Das ist ein Konflikt mit Anlauf, vorhersehbar, unnötig, peinlich", sagte sie SZ.de. Deutsche Behörden hätten den Opfern mit türkischen Wurzeln und ihren Angehörigen bereits unsägliche Schmerzen bereitet. "Nun zieht die Justiz nach."

Die Politik darf die Justiz nicht beeinflussen

Schipanski hofft, dass das Gericht seine Entscheidung noch einmal überdenkt und der Bitte des türkischen Botschafters doch noch nachkommt. "Es gibt gewisse ungeschriebene Regeln, die zu befolgen eine moralische Frage ist", sagt er. "Es ist doch selbstverständlich, dass der türkische Botschafter den Prozess als Teil der Öffentlichkeit verfolgen kann."

Doch trotz der politischen Dimensionen des Falles hat der Einfluss der Politiker hier Grenzen - und muss sie haben: Die Politik kann die Verantwortlichen in München zu nichts zwingen. Und das ist gut so, betont Hartfrid Wolff, der für die FDP im NSU-Ausschuss sitzt. "Es obliegt allein dem Gericht, zu entscheiden, wie es das Strafverfahren durchführt - das ist auch Ausfluss der richterlichen Unabhängigkeit", sagte Wolff SZ.de. Kritik am Richter sei deshalb unangemessen.

Tatsächlich ging es dem Gericht nicht darum, den Botschafter auszuschließen. Ausländische Diplomaten können in Deutschland einen Prozess als Teil der Öffentlichkeit verfolgen wie jeder andere auch, der in den Gerichtssaal gelangt. Nur eine bevorzugte Behandlung wurde dem Botschafter verwehrt.

Wolff warnt davor, die Angelegenheit politisch zu instrumentalisieren, weder außenpolitisch noch als Streitthema in Deutschland. "Entscheidend ist, dass der Strafprozess rechtsstaatlich ordentlich abläuft." Dazu gehöre, dass die Opfer und ihre Familien angemessen berücksichtigt werden. Das sei durch die Strafprozessordnung gewährleistet. Politische Implikationen aber, so Wolff, habe das Gericht auch nach der Verfassung nicht zu berücksichtigen. "Die Unabhängigkeit des Gerichts ist ein sehr hoch einzuschätzender Grundwert."

Genauso sieht es der Grüne Wolfgang Wienand: "Es ist alleine die Sache des Vorsitzenden Richters in richterlicher Unabhängigkeit, wie er den Einlass in den Sitzungssaal regelt. Maßstab hierfür ist nur die Strafprozessordnung, Die kennt keine vorsortierte Öffentlichkeit", sagte er der SZ.de in Hinblick auf die Bitte des türkischen Botschafters.

So einhellig die Politiker die Unabhängigkeit der Justiz betonen, so einig sind sie sich auch darin, dass das Dilemma sich trotzdem beheben lassen dürfte. "Es wird eine Diskussion und eine Lösung geben", zeigt sich Wolff zuversichtlich. Eine Möglichkeit wäre, andere Räumlichkeiten für die Verhandlung zu finden. Denn, so Wieland: "Das Problem liegt darin, dass es versäumt wurde, rechtzeitig einen angemessen großen Sitzungssaal auszubauen."

Nur: Das Problem ist lange bekannt. Es gibt in München einfach keinen Saal für so ein Verfahren. Und wie im Oberlandesgericht München zu erfahren ist, gibt es keinen Anlass für Optimismus, dass sich das noch bis zum Prozessbeginn am 17. April ändern wird. Die Entscheidung des Vorsitzenden des Staatsschutzsenats Manfred Götzl gilt weiterhin: "Die Verhandlung wird im Sitzungssaal A101 stattfinden. Es wird keine Reservierungen im Sitzungssaal geben", sagte Pressesprecherin Margarete Nötzel.

Da es gesetzlich verboten ist, während laufender Verhandlungen Aufnahmen aus dem Gerichtssaal in andere Räume innerhalb oder außerhalb des Gerichtsgebäudes zu übertragen, gibt es auch keine Möglichkeit, die Zahl der Zuschauer auf diese Weise zu vergrößern.

Derzeit ist eine Lösung, wie sie sich die Politiker wünschen, nicht in Sicht. Tatsächlich also ein Konflikt mit Anlauf. Nur an den Absprung hat niemand gedacht.

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