Katholische Kirche:Bischof muss Schmerzensgeld zahlen

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist zur Zahlung von 20 000 Euro Schmerzensgeld an eine wegen Missbrauchs traumatisierte Angestellte des Bistums Trier verurteilt worden. Es sei unstreitig, dass der Bischof den Klarnamen der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Frau in einer Videokonferenz im März 2022 mit Bistumsmitarbeitenden genannt habe, sagte Richterin Kathrin Thum am Mittwoch am Arbeitsgericht Trier. Damit habe Ackermann "eine erhebliche Berührung der persönlichen Belange" der Frau bewirkt und deren Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Bistum Trier teilte nach der Entscheidung mit, der Bischof und das Bistum akzeptierten das Urteil. "Bischof Ackermann wird den Geldbetrag zahlen", hieß es einer Stellungnahme. Von Seiten der Klägerin teilte der Anwalt mit: "Wir sind zufrieden. Wir haben ja voll gewonnen." Eine gütliche Einigung im Vorfeld zur Beilegung des Streits war gescheitert.

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