Justiz:FDP fordert Prozess-Videos

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die FDP will die seit Jahren geforderte audiovisuelle Dokumentation von Strafprozessen zur Pflicht machen. Die Bundestagsfraktion beschloss am Dienstag einen Gesetzentwurf aus der Feder des Abgeordneten Stephan Thomae, wonach Prozesse, die vor dem Land- oder Oberlandesgericht beginnen, "auf Bild und Ton aufzuzeichnen sind". Bisher würden Verhandlungen nur in Ausnahmefällen vollständig protokolliert. "Die Urteile beruhen so ansonsten - selbst in Fällen schwerster Kriminalität - auf Erinnerungen oder Mitschriften der beteiligten Richterinnen und Richter", heißt es in dem Entwurf. "Je länger und komplexer ein Strafverfahren ist, desto schwieriger wird eine vollständige und fehlerfreie Rekonstruktion der Tatsachen", sagte Thomae der SZ. Laut FDP soll es aber in der Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) bei einer Überprüfung allein auf Rechtsfehler bleiben. Der BGH dürfe keine eigene Beweiswürdigung anhand der Aufnahmen vornehmen.

© SZ vom 26.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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