Italien:Die letzte Frage, den Richtern überlassen

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Das Verfassungsgericht in Rom hat entschieden, dass Beihilfe zum Suizid nicht strafbar sein muss. Doch die Politik drückt sich bisher vor einem Euthanasiegesetz, und die Kirche sagt, es drohe eine "Kultur des Todes".

Von Oliver Meiler, Rom

Es geht um alles, um Leben und Tod, und so fühlt sich die italienische Debatte über die Sterbehilfe auch an. Seitdem das Verfassungsgericht vor einigen Tagen in einem bahnbrechenden Urteil entschieden hat, dass es unter genau definierten Bedingungen nicht immer strafbar sei, einem irreversibel kranken Menschen beim Suizid zu helfen, sind die Zeitungen voll mit engagierten und gegensätzlichen Meinungsartikeln, mit Petitionen für einen "würdevollen Tod" und Appellen von Ärzten zur Verweigerung der Sterbehilfe aus Gewissensgründen. Vielleicht wird die Debatte auch deshalb so emotional geführt, weil sich die katholische Kirche mächtig einbringt, mit deutlichen Parolen aus der Hierarchie, das tut sie ja nicht mehr so oft.

Nun wäre es natürlich passender, wenn nicht Richter eine solch heikle Angelegenheit regelten, mögen es auch die höchsten des Landes sein, sondern idealerweise die Vertreter des Volkes. Die "Consulta", wie die Italiener zu ihrem Verfassungsgericht sagen, fordert das Parlament denn jetzt auch erneut auf, endlich ein Gesetz zu den "Fragen zum Lebensende" zu erlassen. Doch dieses Parlament tut sich schon seit vielen Jahren schwer, obschon alle Umfragen zeigen, dass in der italienischen Bevölkerung eine große Mehrheit in Extremfällen für Formen des assistierten Suizids ist - nämlich an die 80 Prozent der befragten Italiener.

Am größten ist der Widerstand unter strenggläubigen Parlamentariern aus der weit versprengten Diaspora der Christdemokraten. Sie halten sich in diesen Fragen gerne an die Doktrin der katholischen Kirche, und die hält das Leben für ein Geschenk Gottes und den Freitod für eine Sünde. Aber auch die rechte Lega und die ideologisch schwer fassbaren Cinque Stelle verhinderten bisher eine parlamentarische Lösung. Ein Dutzend Vorschläge liegt in den Schubladen der beiden Kammern, nur zum Kompromiss gelangte man noch nie.

Der gerichtliche Prozess nahm seinen Lauf vor zwei Jahren, nach dem Suizid eines Mailänder Musikers in einer Schweizer Sterbehilfeklinik. Fabiano Antoniani, der früher als DJ Fabo Erfolg hatte, ertrug seine Schmerzen nicht mehr. 2014, in der Nacht nach einem Auftritt in einem Club, hatte er einen schweren Autounfall. Er war danach querschnittgelähmt und blind. Kuren und Therapien brachten nichts. Eine "Hölle aus Schmerzen" nannte es DJ Fabo in einem offenen Brief, bevor er nach Zürich fuhr, um "im Exil" zu sterben, wie er es in einer polemischen Mitteilung beschrieb. Er war 40 Jahre alt, als er aus dem Leben schied. Seine Geschichte wurde zum Symbolfall.

In die Schweiz begleiteten ihn seine langjährige Lebenspartnerin und Marco Cappato, ein Politiker der Radikalen und Aktivist der Vereinigung "Luca Coscioni", die sich für Sterbehilfe einsetzt. Als Cappato nach Italien zurückkehrte, zeigte er sich selbst an und setzte damit das Strafverfahren in Gang. Laut Artikel 580 des italienischen Strafgesetzbuchs drohen Beihelfern zum Suizid bis zu zwölf Jahre Haft. Cappato ging es ums Prinzip.

Kardinal Becciu hält das Urteil für falsch und warnt vor einer "Kultur des Todes"

Das Mailänder Schwurgericht fühlte sich überfordert und leitete die Akten weiter an das Verfassungsgericht in Rom, das dem Parlament ein Jahr Zeit einräumte, um ein Gesetz auszuarbeiten. Andernfalls werde man ein Urteil fällen. Das Parlament ließ die Frist verstreichen, und so kam es nun zu diesem Richterentscheid, der so lange verbindlich ist, bis es ein Gesetz gibt.

Die Bedingungen sind klar umrissen. Straffrei ist Sterbehilfe nur dann, wenn die Erkrankung irreversibel ist und dem sterbewilligen Menschen "absolut unerträgliche" körperliche oder psychische Schmerzen verursacht und er nur mithilfe von Apparaten noch am Leben ist. Er muss ferner fähig sein, seinen Willen zum Freitod "frei und bewusst" zu äußern. Zuständig für die Evaluierung jedes einzelnen Falls sind Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens und jeweils eine regionale Ethikkommission.

Nach dem Urteil twitterte Marco Cappato, dies sei "ein Sieg des zivilen Ungehorsams, während die Politik wegschaute". In Italien, sagte er, warteten 800 Patienten darauf, dass sie von ihrem Leiden befreit würden. Der sardische Kardinal Giovanni Angelo Becciu, Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, hält das Urteil für falsch. In einem Interview sagte Becciu, es drohe eine "Kultur des Todes". Ärzte, die sich aus Gewissensgründen weigerten, die Verfügung zu befolgen, wie das bereits 4000 angekündigt haben, hätten dazu ihr gutes Recht. Ähnlich äußerte sich auch Ministerpräsident Giuseppe Conte.

© SZ vom 30.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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