Iran-Sanktionen:Machtlose Richter

Iran hat vor dem Internationalen Gerichtshof einen Teil-Erfolg gegen US-Präsident Donald Trump erzielt - aber was hilft es?

Von Paul-Anton Krüger

Iran hat vor dem Internationalen Gerichtshof einen symbolisch bedeutenden Teilerfolg gegen US-Präsident Donald Trump erzielt. Gestärkt können sich auch die Europäer fühlen, die sich bei der Sanktionsfrage gegen ihn gestellt haben. Der tatsächliche Nutzen des Urteils der UN-Richter für Iran wird gering sein: Die USA kündigen in Reaktion das Abkommen, Trump wird sich dem Urteil nicht beugen, die Sanktionen nicht lockern.

Vielmehr werden er und mehr noch Sicherheitsberater John Bolton sich in ihrem vernichtenden Urteil über die Vereinten Nationen bestätigt sehen. Man lasse sich von einer "ungewählten Bürokratie keine Vorschriften machen", sagte Trump jüngst vor der Generalversammlung. Iran kann zwar dann neue Belege anführen, dass die USA rechtsbrüchig sind, hat in der Vergangenheit aber selbst unliebsame Richtersprüche aus Den Haag ignoriert.

Eine grundsätzliche Bedeutung für die Zulässigkeit von Wirtschaftssanktionen in den Beziehungen zwischen Staaten hat der Richterspruch allenfalls bedingt: Er bezieht sich auf einen kaum mehr bekannten Freundschaftsvertrag zwischen den USA und Iran aus dem Jahr 1955; das Urteil erging zudem im Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz. Viele juristische Fragen ließ das Gericht offen - und in vielen Punkten folgten die Richter Irans Forderungen nicht.

© SZ vom 04.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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