Infektionsschutzgesetz:Ärzte klagen gegen Triage-Regeln

Ein Jahr nach dem Bundestagsbeschluss zur sogenannten Triage-Regelung bereitet die Ärztevereinigung Marburger Bund eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des maßgeblichen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor. Die Beschwerde richte sich gegen Verfahrensregelungen in Paragraf 5c IfSG für den Fall, dass in einem Krankenhaus aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandene überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten vorhanden seien, teilte der Marburger Bund am Donnerstag in Berlin mit. Laut Marburger Bund geht es dabei im Wesentlichen um die Frage, ob die in Paragraf 5c IfSG aufgestellten Anforderungen an Triage-Entscheidungen und Regelungen mit der grundrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit kollidierten, sagte Susanne Johna, Vorsitzende des Verbandes der angestellten Ärzte. Bei solchen Entscheidungen versuchten Ärzte, das Überleben möglichst vieler intensivpflichtiger Patienten zu erreichen, erläuterte sie. Die neue gesetzliche Regelung widerspreche dem ärztlichen Ethos und dem Grundrecht der Berufsfreiheit.

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