Hetze im Internet:Urteil wegen Künast-Beleidigung

Der Rechtsextremist Sven Liebich erhält wegen Verleumdung und Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Das verkündete das Landgericht Halle am Montag im Berufungsverfahren. Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im September 2020 unter anderem wegen Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast in sozialen Medien zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er ging in Berufung und plädierte auf Freispruch. Das Landgericht Halle bestätigte Informationen der Initiative HateAid, dass im Berufungsverfahren drei Fälle von Beleidigung fallen gelassen wurden. Das Amtsgericht hatte ihn der Verleumdung zweier Politiker für schuldig befunden sowie der Beleidigung, übler Nachrede und Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen. Liebich erklärte vor dem Berufungsgericht, seine Äußerungen seien durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Renate Künast hatte 2020 wegen der verleumderischen Aussagen Liebichs von Facebook Auskunft über Nutzer verlangt, die herabsetzende Kommentare über sie veröffentlichten, und im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde Recht bekommen. Politiker müssten sich auch in einer öffentlichen Debatte eine auf die Person abzielende öffentliche Verächtlichmachung oder Hetze nicht gefallen lassen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damals.

© SZ vom 25.10.2022 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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