Grundschulen:Termin für Ganztagsbetreuung wackelt

Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 wird es offenbar Verzögerungen geben. "Der Rechtsanspruch ist Beschlusslage. Aber es könnte für Länder, die sich schwertun, einen flexibleren Einstieg geben, damit die Kommunen auch die Möglichkeit haben, die Voraussetzungen zu schaffen", sagte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Katharina Günther-Wünsch (CDU), dem Tagesspiegel. "Die Rufe danach werden lauter." Die Länder müssten zwar in die Pflicht genommen werden, dem Rechtsanspruch gerecht zu werden, so Berlins Bildungssenatorin. "Aber man muss auch ganz klar sagen: Das Bauen dauert so lange, wie es dauert, gerade angesichts von Baustoffknappheit und Fachkräftemangel. Für den flächendeckenden Ganztag braucht es nun einmal neue Räume." Günther-Wünsch zufolge ist es Aufgabe der Länder, die für sich Umsetzungsprobleme sehen, Vorschläge zu machen, "wie sie sich das ab 2026 vorstellen". Das Gesetz zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder war im September 2021 verabschiedet worden. Konkret sieht es vor, dass jedes Kind, das ab 2026 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz erhält.

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