Großbritannien:Drohung mit Hintertür

Johnson lässt es vielleicht nicht zum Rechtsbruch kommen.

Von Alexander Mühlauer

Boris Johnson hat sich durchgesetzt: Sein Binnenmarktgesetz, das gegen den Brexit-Vertrag mit der EU verstößt, ist von der Mehrheit des britischen Unterhauses gebilligt worden. Der Aufstand der sogenannten Tory-Rebellen ist ausgeblieben - kein konservativer Abgeordneter hat gegen das törichte Vorhaben des Premiers gestimmt, internationales Recht zu brechen. Doch so weit muss es nicht kommen. Noch gibt es Wege, Johnsons Manöver zu stoppen.

So könnte etwa das House of Lords dem Premier einen Strich durch die Rechnung machen. Anders als im House of Commons sitzen im Oberhaus genügend Vertreter, die nicht von Johnsons Gunst abhängig sind und sich um die internationale Reputation ihres Landes sorgen.

Es kann aber auch sein, dass das Gesetz noch einmal verändert wird. In den Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit der EU dient der anvisierte Vertragsbruch als Drohung - Johnson lässt sich jedoch eine Hintertür offen. Aus taktischen Gründen verzögert er den Gesetzgebungsprozess, sodass sich die Lords erst im Dezember damit befassen dürften. Bis dahin wird klar sein, ob es einen Freihandelsvertrag mit der EU gibt. Wenn ja, wird das Binnenmarktgesetz im Einvernehmen mit Brüssel angepasst. Sollten die Verhandlungen hingegen scheitern, wären die Lords am Zug.

© SZ vom 01.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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