Geheimdienste:Mehr Macht für Richter

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Die Kontrolle des BND muss besser werden, so hat es das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Das Kanzleramt präsentiert am Freitag seine Reform - doch die Grünen wollen noch weiter gehen.

Von Ronen Steinke, Berlin

Bevor die Zeit von Angela Merkels Kanzlerschaft endet, soll der Bundesnachrichtendienst (BND) noch gründlich reformiert werden. So hat es das Bundesverfassungsgericht in einem spektakulären Urteil im vergangenen Mai eingefordert, in dem Urteil ging es um den Respekt deutscher Spione für die Grundrechte von Ausländern im Ausland und um die rechtsstaatliche Kontrolle der Massenüberwachung.

Und so bereiten es die Juristen des Kanzleramts seither mühevoll vor, an diesem Freitag soll ihr Entwurf zum ersten Mal im Bundestag diskutiert werden. Jetzt kontern die Grünen mit einem Gegenentwurf, der den BND noch stärker unter rechtsstaatliche Kontrolle stellen soll, ohne ihm, wie die Grünen schreiben, seine "Leistungsfähigkeit" zu nehmen.

Dabei greifen die Grünen den zentralen Vorschlag des Kanzleramts auf. Das Kanzleramt möchte ein Gremium aus sechs erfahrenen Richtern einberufen, die in geheimen Sitzungen die weltweiten Überwachungsmaßnahmen des BND auf ihre Verhältnismäßigkeit prüfen und genehmigen.

Die Kontrolle soll professionalisiert werden

Dieser "Unabhängige Kontrollrat" entspricht der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer "gerichtsähnlichen" Kontrolle über das Abhören von Ausländern im Ausland. Die Grünen fordern in ihrem Gesetzentwurf, der der SZ vorliegt: Dieser neue "Kontrollrat" solle mehr Aufgaben bekommen. Er solle auch für die Genehmigung von individuellen Abhörmaßnahmen gegen Deutsche zuständig werden.

Denn der BND darf prinzipiell Deutsche ins Visier nehmen, wenn der Dienst über sie an relevante Informationen über das Ausland gelangen kann. Bislang werden solche Maßnahmen aber stets von einem kleinen, geheim tagenden Gremium genehmigt, an dessen eher dürftiger Ausstattung es oft Kritik gibt. Diese sogenannte G-10-Kommission, benannt nach dem Artikel 10 des Grundgesetzes, der das Kommunikationsgeheimnis verbürgt, tagt nur einmal im Monat. Und ihre vier Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Der Vorschlag der Grünen: Um die Kontrolle zu professionalisieren, sollte diese Aufgabe künftig von den Richtern im neuen Kontrollrat mit übernommen werden.

Der Kontrollrat will auch wissen, wer im Ausland als Agent angeworben wird

Noch eine zweite, ebenfalls große Aufgabe soll der Kontrollrat mit übernehmen. Nach dem Gesetzentwurf der Grünen sollen künftig nicht nur Anordnungen zur elektronischen Massenüberwachung - im Geheimdienstjargon: Signals Intelligence, kurz Sigint - dort diskutiert und genehmigt werden. Sondern auch der große Bereich der menschlichen Spionage - Human Intelligence, kurz Humint. Das heißt, wenn BND-Agenten im Ausland Informanten anwerben, beispielsweise fremde Regierungsbeamte, dann soll dies in Deutschland nicht nur die BND-Zentrale mitbekommen, sondern auch der Kontrollrat als externe, unabhängige Instanz.

Schließlich fordern die Grünen eine Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste, in dem neun Bundestagsabgeordnete sich regelmäßig von den Chefs der Dienste unterrichten lassen. Der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter und der Grüne Konstantin von Notz leiten dieses Gremium. Künftig, so schlagen die Grünen vor, solle jeder Abgeordnete einen Mitarbeiter mitbringen dürfen, was bisher verboten ist. Die geheimen Sitzungen sollen außerdem auf Tonträger aufgezeichnet werden, um sie zu dokumentieren.

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