Fußball:Klubs müssen zahlen

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Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt bei "kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltungen" Gebühren für zusätzlichen Aufwand.

Von Javier Cáceres, Leipzig

Fußballbundesligisten dürfen für Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen grundsätzlich zur Kasse gebeten werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Freitag in Leipzig entschieden. Zwar seien Organisatoren von Bundesligaspielen auch Steuerzahler, an den Kosten für die Sicherheit im öffentlichen Raum also bereits beteiligt. Wenn auf Grundlage von Erfahrungswerten mit Gewalthandlungen zu rechnen sei, die den Einsatz zusätzlicher Kräfte erforderlich machten, sei eine Beteiligung der Klubs an Mehrkosten dafür aber gerechtfertigt. Das Urteil hat über die Bundesliga hinausreichende Bedeutung, weil das Gericht sich allgemein auf "kommerzielle Hochrisiko-Veranstaltungen" bezieht.

Sinngemäß stellten die Richter fest, dass sich Gewinne und Ansehen der Bundesligisten verringern würden, wenn die Sicherheit ihrer Spiele nicht gewährleistet sei. Schlimmstenfalls dürften diese sonst gar nicht stattfinden. Anfallende Mehrkosten für die nötigen Einsätze, etwa auch für die Unterbringung von Beamten aus anderen Bundesländern, dürften nicht der Allgemeinheit "aufgelastet" werden.

Dem Urteil ging ein Rechtsstreit zwischen dem Bundesland Bremen und der Deutschen Fußball-Liga (DFL) voraus, in der die Profiklubs der ersten und zweiten Liga organisiert sind. Bremen hatte der DFL nach einer Bundesligapartie zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im Jahr 2015 per Gebührenbescheid 425 000 Euro in Rechnung gestellt. Die Anhänger der beiden Klubs gelten als verfeindet; das Polizeiaufgebot wurde wegen der hohen Wahrscheinlichkeit gewalttätiger Auseinandersetzungen erhöht, die Kosten wurden der DFL aufgebürdet.

Grundlage dafür war ein 2014 verabschiedetes Gebührengesetz, gegen das die DFL klagte. Das Verwaltungsgericht Bremen gab der Klage der DFL statt, in zweiter Instanz aber gewann das Bundesland. Die Bundesrichter bestätigten nun im Wesentlichen, dass es verfassungsgemäß ist, die Gebühren zu erheben.

Der Fall wurde gleichwohl nach Bremen zurückverwiesen. Unter anderem müsse geklärt werden, ob auch Fans zur Kasse gebeten werden müssen - etwa wenn sie von der Polizei in Gewahrsam wurden. Die Rechnung für die DFL würde sich entsprechend reduzieren. Die DFL hafte nicht für einzelne, identifizierte Störer. Keine Erwähnung fand die Frage, was in Fällen exzessiver Polizeigewalt geschieht. Zuletzt haben sich Anzeigen von Fans gegen Polizisten gehäuft.

Bremen ist bisher das einzige Land, das eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen hat, Bundesligisten für Polizeieinsätze zahlen zu lassen. Einige Länder erwägen, dem Beispiel zu folgen; andere haben davon Abstand genommen, darunter vor allem CDU/CSU-geführte Länder. DFL-Chef Reinhard Rauball beschwor in Leipzig die Gefahr eines gesetzlichen "Flickenteppichs", der die ökonomische Chancengleichheit der DFL-Klubs berühre: "Einige Vereine werden in Anspruch genommen, andere nicht", sagte Rauball.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) rief die DFL dazu auf, einen gemeinschaftlichen Fonds zu bilden, um Zusatzkosten für Polizeieinsätze zu zahlen. In der abgeschlossenen Saison 2017/18 gab es in der ersten und zweiten Liga etwa 50 Hochrisiko-Partien. Ausgehend vom Gebührenbescheid in Bremen kämen auf das Milliardenunternehmen Profifußball Kosten von etwa 21 Millionen Euro zu. Rauball stellte in den Raum, im konkreten Fall die Kosten auf Werder Bremen abwälzen zu wollen - wohl auch, um über den Klub Druck auf die Landesregierung zu erzeugen. "Die DFL sollte einsehen, dass sie das Spiel verloren hat", sagte Senator Mäurer.

© SZ vom 30.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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