Frankreich:Popanz Burka

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Das französische Verbot für den Körperschleier ist rechtlich zweifelhaft und politisch unklug. Die Burka ist nicht willkommen, sollte als Randphänomen aber ertragen werden.

Stefan Ulrich

Die französische Regierung darf sich des Beifalls der Bürger sicher sein. Diesen Mittwoch wird das Kabinett über ein strenges Gesetz gegen die Burka befinden. Es soll den Ganzkörperschleier aus der Öffentlichkeit verbannen, zum Wohle der Frauen und der Republik. Die Burka ist unerwünscht, betont Präsident Nicolas Sarkozy.

Eine mit einem Niqab gekleidete Frau hält ihren französischen Pass in die Kamera. (Foto: Foto: AP)

Richtig daran ist: Frauen, die mit vermummtem Gesicht durchs Leben gehen, verweigern ihren Mitmenschen den Kontakt. Sie schließen sich ab, wirken undurchschaubar, wecken Ängste. Bisweilen sind diese Musliminnen noch Opfer radikaler Männer, die sie zu dieser Verkleidung zwingen. Manche tun dies aus religiöser Verbohrtheit. Andere wollen ihre Abneigung gegenüber der westlichen Gesellschaften zeigen.

Aus diesen Gründen sind Burka, Nikab und andere Formen der Komplettverschleierung nicht willkommen, weder in Frankreich noch im übrigen Europa. Nur: Müssen sie deshalb per Strafgesetz verboten werden? Sollen Polizisten und Richter einschreiten, um Frauen zu entschleiern? Bei diesen Fragen geht es um die Grenzen der Freiheit in freiheitlichen Demokratien. Und es geht um den richtigen Umgang mit dem Islam, einer Religion, die sich ausbreitet in Europa.

Zweifellos gibt es Orte, an denen die Burka unerträglich ist, aus Sicherheitsgründen oder weil der direkte Sichtkontakt notwendig ist. Das gilt für Flughäfen und Banken, Schulen und Passämter. Allerdings dürften dort die bestehenden Gesetze ausreichen. Das gilt auch für Fälle, in denen Männer ihre Frauen unter den Schleier zwingen. Sie machen sich schon heute strafbar, etwa wegen Nötigung. Komplizierter wird es, wenn Musliminnen den Ganzkörperschleier freiwillig tragen und damit auf der Straße oder im Park herumlaufen. Darf der Staat dies untersagen? Viele französische Verfassungsrechtler bezweifeln das. Sie verweisen auf die Selbstbestimmung und die Glaubensfreiheit.

Tatsächlich offenbart sich der Charakter einer freiheitlichen Gesellschaft darin, wie sie mit Minderheiten umgeht. Die Freiheit gilt auch für Verhaltensweisen, die viele als falsch, töricht oder einer Frau unwürdig empfinden. Zudem darf niemand gezwungen werden, sich im Alltag auf seine Mitmenschen einzulassen. Die Freiheit umfasst das Recht, sich abzusondern. Der Staat mag versuchen, Burka-Trägerinnen zu überzeugen, Gesicht zu zeigen. Generell vorschreiben darf er es nicht. Auch die Menschenwürde rechtfertigt kein solches Gebot. Sie verpflichtet den Staat gegenüber den Bürgern. Aber sie zwingt nicht den Bürger, seine eigene Menschenwürde zu achten.

Fragwürdiger Nutzen

Ein allgemeines Burka-Verbot ist daher illegal. Auch sein Nutzen ist fragwürdig. Die Debatte hat einer Erscheinung, die nur etwa 2000 Frauen in Frankreich betrifft, zu größter Aufmerksamkeit verholfen. Die Burka wurde zum Popanz, der eine Islamophobie nährt. Der Eindruck entsteht, viele europäische Muslime seien Fanatiker, die aus den EU-Ländern islamische Gottesstaaten samt Scharia und Burka-Pflicht machen wollten.

Das Gegenteil ist richtig. Viele Muslime sind nach Europa gekommen oder bleiben dort, weil sie lieber in freiheitlichen Demokratien leben als in Iran oder Saudi-Arabien. Viele dieser Muslime sind in die Gesellschaft integriert oder wollen sich integrieren. Dabei brauchen sie Hilfe, Ansporn. Doch es muss sie frustrieren, wenn in der Öffentlichkeit ein marginales Problem wie die Burka ihre gesamte Religion überschattet.

Natürlich gibt es auch die Minderheit der Islamisten, die eine Gesellschaft unterwühlen. Der Staat muss sie so entschlossen bekämpfen wie andere Extremisten. Eine vernünftige Strategie wäre es dabei, sie zu isolieren. Ein Burka-Verbot bewirkt eher das Gegenteil. Es hilft ihrer Propaganda, der Westen sei der Feind des Islam und unterdrücke die Muslime. Gewiss: Die Burka ist nicht willkommen. Aber es wäre klüger, sie als abstruses Randphänomen zu ertragen.

© SZ vom 19.5.2010/mati - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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