Frankreich:Gruß aus der Vergangenheit

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Sarkozy will wieder Präsident werden, doch nun holen ihn Tricksereien bei der Finanzierung seiner Wahlkampagne von 2012 ein.

Von C. Wernicke, Paris

Eine alte Affäre überschattet den Neustart von Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy: Wie am Montag bekannt wurde, will die Pariser Staatsanwaltschaft dem konservativen Politiker wegen der illegalen Finanzierung seines Wahlkampfes von 2012 den Prozess machen. Sarkozy, der vor erst zwei Wochen seine Bewerbung für die Spitzenkandidatur der Republikaner bei den Präsidentschaftswahlen 2017 angekündigt hatte, ist nach Meinung der Strafermittler mitverantwortlich dafür, dass seine Wiederwahl-Kampagne 2012 den gesetzlich zulässigen Ausgabenrahmen von 22,5 Millionen Euro um immerhin 18,5 Millionen Euro gesprengt hatte.

Sarkozy hatte bei Vernehmungen bestritten, von den Finanzierungstricks seiner damaligen Partei UMP gewusst zu haben. Sein Anwalt Thierry Herzog bewertete das Vorgehen der Justiz am Montag als "ein grobes politisches Manöver", um seinem Mandanten zu schaden. Die Staatsanwälte halten Sarkozy vor, die Finanzbuchhalter seiner Kampagne hätten ihn schriftlich bereits am 7. März 2012 - also zwei Monate vor der entscheidenden Stichwahl im Mai - vor zu hohen Ausgaben gewarnt. Sarkozy hatte zunächst jede Erinnerung daran bestritten, später jedoch als "plausibel" eingeräumt. Funktionäre von Partei und Kampagne hatten zusammen mit einer PR-Agentur eine Dreiecks-Finanzierung ausgetüftelt, die mit gefälschten Rechnungen einen Großteil des Wahlkampfs illegal über Konten der Partei UMP abrechnete. Der Skandal hatte die Partei 2014 an den Rand des Bankrotts getrieben.

Die Staatsanwälte glauben zwar nicht, dass Sarkozy die Details des Systems kannte. Vorwürfe des Betrugs und der Dokumentfälschung, wie sie die Justiz gegen acht frühere Parteifunktionäre und gegen vier Mitarbeiter der Agentur erhebt, bleiben ihm erspart. Aber in ihrer Anklageschrift heißt es, Sarkozys sei "der erste Nutznießer und der prinzipielle Weisungsbefugte" der Kampagne gewesen.

Nun müssen zwei Untersuchungsrichter prüfen, ob die Beweise für eine Anklage reichen. Ein Prozess würde nicht vor 2018 beginnen. Im Fall einer Wiederwahl wäre Sarkozy bis 2022 vor Strafverfolgung geschützt.

© SZ vom 06.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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