Frankfurter Ex-OB:Feldmann scheitert in Karlsruhe

Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann ist mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme ist nun rechtskräftig. "Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen offensichtlich nicht genügt", teilte das Gericht am Freitag mit. Feldmann versuchte mit der Beschwerde, gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme und die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof vorzugehen. Das Urteil gegen ihn baue auf Hörensagen auf, zudem seien alle von ihm beantragten Entlastungszeugen ausgegrenzt worden, erklärte er damals. Der ehemalige Oberbürgermeister war in einem Korruptionsprozess im Dezember 2022 vom Frankfurter Landgericht in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Hintergrund waren die engen Beziehungen des früheren SPD-Politikers zur Arbeiterwohlfahrt (Awo). Auch als Konsequenz aus der Anklage und dem Prozess wurde Feldmann am 6. November 2022 mit einem Bürgerentscheid als Oberbürgermeister abgewählt. Im November 2023 hatte bereits der Bundesgerichtshof mitgeteilt, die Revision Feldmanns gegen das Urteil sei abgewiesen.

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