Frankfurt:Indischer Spion verurteilt

Wegen Spionage für den indischen Auslandsgeheimdienst ist ein 50 Jahre alter Inder vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Als Bewährungsauflage hat er 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Die ein Jahr ältere Ehefrau, die ihn dabei unterstützt hatte, erhielt eine Geldstrafe von 1800 Euro (180 Tagessätze). (AZ 4-3 StE 2/19-5-1/19) Laut Urteil vom Donnerstag hatte der Angeklagte aus Mönchengladbach seit Anfang 2015 Kontakt mit einem als Konsul getarnten Führungsoffizier des Geheimdienstes, dem er in elf Fällen Interna über die Aktivitäten von in Deutschland lebenden indischen Oppositionsgruppen zukommen ließ. Dazu nutzte er entweder das Telefon oder kam selbst nach Frankfurt, wo er sich im Generalkonsulat mit seinem Auftraggeber traf. Von Juli 2017 an begleitete ihn dabei auch seine Frau. Für seine Dienste erhielt er insgesamt 7200 Euro Spionagelohn. Die beiden Eheleute hatten die Vorwürfe des Generalbundesanwaltes in dem seit Mitte November laufenden Prozess weitgehend eingeräumt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - beiden Verurteilten ist die Revision beim Bundesgerichtshof möglich.

© SZ vom 13.12.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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