Frankfurt:Hessische Regierung verteidigt Polizeieinsatz

In Europa sympathisiert man mit der PKK, ihre Anhänger dürfen, wie hier in Frankfurt, frei demonstrieren. Für die wenigsten Türken ist das nachvollziehbar. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Bei der Kurden-Demonstration wurden verbotene PKK-Fahnen gezeigt. Die Polizei hat sie nicht konfisziert, um Gewalttaten zu verhindern. Zu Recht?

Von Susanne Höll, Frankfurt

Die Frankfurter Polizei und auch die CDU-geführte Landesregierung verwahren sich gegen Kritik am Vorgehen der Einsatzkräfte bei der prokurdischen Demonstration am Samstag in Frankfurt. Bei der Versammlung von schätzungsweise 30 000 Menschen hatten einige Teilnehmer in Deutschland verbotene oder fragwürdige Transparente oder Fahnen mit Bildern und Symbolen der prokurdischen PKK-Partei zur Schau getragen. Die türkische Führung hatte sich daraufhin empört gezeigt und von einem Skandal gesprochen.

Die Frankfurter Polizei war dem Vernehmen nach auf solche rechtswidrigen Aktionen vorbereitet gewesen und hatte die Demonstranten zu Beginn des Marsches aufgefordert, illegale Plakate einzurollen. Sie kündigte auch an, gegeb rechtswidrige Handlungen strafrechtlich vorzugehen. Der Appell verhallte aber offenkundig ungehört. Während der Demonstration machte die Polizei Filmaufnahmen und kündigte abermals an, Rechtsverstöße bundesweit zu verfolgen.

Ein Eingreifen im Verlauf der Demonstration lehnte die Polizeiführung ab, aus Sorge, es könne deswegen zu Gewalttätigkeiten und Blutvergießen kommen. Ein Polizeisprecher in Frankfurt sagte, bei großen Veranstaltungen dieser Art müsse man stets eine Abwägung treffen zwischen aktueller Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Letztere tritt, so es zu rechtfertigen sei und Krawalle zu vermeiden seien, gemeinhin in den Hintergrund.

Rückendeckung erhielt die Frankfurter Polizei aus der schwarz-grünen Landesregierung. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, er wisse nichts von Kritik der Leitung an dem Einsatz. Aus Regierungskreisen in Wiesbaden verlautete, nach bisherigem Stand gebe es keinen Anlass für Vorhaltungen. Die Einsatzkräfte hätten bei ihrer Abwägung die richtige Entscheidung getroffen.

© SZ vom 21.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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