Flut-Untersuchungsausschuss:Urteil gegen NRW-Ministerin

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales, das von Ina Scharrenbach (CDU) geführt wird, hat im sogenannten Aktenstreit gegen die Landesverfassung verstoßen. Das hat der NRW-Verfassungsgerichtshof am Dienstag entschieden. Abgeordnete der SPD-Opposition hatten geklagt, weil sie sich bei der Arbeit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II zur Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 schlecht informiert fühlten. Weil das Ministerium Akten aus den Monaten nach der Flut nicht geliefert hatte, sahen sie sich in ihrer Kontrollfunktion ingeschränkt. Zu Recht, wie die Verfassungsrichter jetzt klargestellt haben. Die Ministerin habe Minderheitenrechte bei der Arbeit eines Untersuchungsausschusses missachtet, so das Gericht.

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