Uckermark:Landrätin: Bürgerentscheid gegen Flüchtlingsheim unzulässig

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Karina Dörk bei einem Parteitag. (Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa)

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Prenzlau (dpa/bb) - Der geplante Bürgerentscheid über eine Flüchtlingsunterkunft in einem Gewerbegebiet in Prenzlau ist nach Angaben von Uckermarks Landrätin Karina Dörk (CDU) unzulässig. Nach Beratungen mit dem Innenministerium sei man zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei der Unterbringung der Flüchtlinge um eine „Pflichtaufgabe des Landkreises zur Erfüllung nach Weisung des Landes handele“, sagte die Sprecherin der Kreisverwaltung, Ramona Fischer am Freitag. Nach der Kommunalverfassung Brandenburgs seien Bürgerentscheide gegen die Erfüllung von Pflichtaufgaben unzulässig.

Der Kreistag hatte im April für eine neue Unterkunft für 300 Geflüchtete in einem weitgehend leerstehenden Bürogebäude in einem Gewerbegebiet in Prenzlau gestimmt, was zu Protesten in der Stadt führte. Auch Prenzlaus Bürgermeister Hendrik Sommer (parteilos) äußerte Bedenken. Daraufhin initiierte die AfD ein Bürgerbegehren gegen die Flüchtlingsunterkunft, das nach Angaben von Fischer mit mehr als 13 000 Unterschriften erfolgreich war. Der Bürgerentscheid hatte im zweiten Schritt das Ziel, den Kreistagsbeschluss zu kippen.

Der Kreiswahlleiter werde dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 27. September vorschlagen, den Bürgerentscheid für unzulässig zu erklären. Landrätin Dörk wolle aber auf die Kritiker zugehen und in einem Kompromissvorschlag die geplante Kapazität der Einrichtung und die Nutzungsdauer begrenzen, berichtete Fischer. Demnach sollen in dem Bürogebäude statt der ursprünglich geplanten 300 Flüchtlinge nur 180 bis 200 unterkommen und die Nutzung solle zunächst nur auf drei Jahre festgelegt werden. Sollte es die Situation erfordern, soll in Abstimmung mit der Stadt Prenzlau eine Verlängerung um zwei Jahre möglich sein, sagte Fischer.

Der Kreis Uckermark hat den Angaben zufolge in diesem Jahr bis Ende Juli 567 Geflüchtete aufgenommen, die Prognose geht für dieses Jahr von einem Soll von 1411 aus.

© dpa-infocom, dpa:230901-99-39975/3

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