Flüchtlinge:Klagen fürs Prinzip

Wer EU-Abmachungen verletzt, sollte bestraft werden.

Von Florian Hassel

Die Klage der EU-Kommission in der Flüchtlingspolitik gegen Polen, Tschechien und Ungarn war überfällig. Der Europäische Gerichtshof sollte empfindliche Bußgelder gegen die Regierungen in Budapest, Warschau und Prag verhängen, weil die sich geweigert hatten, Flüchtlinge aufzunehmen. Das ist, im Wortsinn, eine Prinzipiensache.

Dass Polen, Tschechien und Ungarn noch einlenken, ist unwahrscheinlich. Ihre populistischen Regierungen haben die Flüchtlingspolitik und den Ausschluss von Fremden zur Grundlage ihres Daseins gemacht. Sie werden - zunächst jedenfalls - lieber zahlen, als auch nur einen Flüchtling aufzunehmen. Dies gilt für Ungarn, es gilt für die kommende Regierung Tschechiens unter Andrej Babis, es gilt erst recht für Polen, dessen Regierung vollen Konfrontationskurs gegenüber der EU steuert.

Der Aufschrei in den drei Ländern wird gewaltig sein - beirren lassen sollten sich die Richter davon nicht. Es kann nicht sein, dass Tschechen, Ungarn und Polen zwar jedes Jahr Milliarden aus Brüssel entgegennehmen, aber nicht bereit sind, die aus der EU-Mitgliedschaft entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen. Es wäre noch besser, wenn die EU-Kommission auch an anderer Stelle - etwa wegen Polens Demontage des Rechtsstaats - Taten folgen ließe. Länder, die von der EU profitieren, aber die gemeinsamen Prinzipien aufgeben, müssen einen Preis zahlen.

© SZ vom 08.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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