Flüchtlinge:De Maizière will Asyl-Leistungen auf Prüfstand stellen

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Will die Asylbewerberleistungen auf den Prüfstand stellen: Innenminister Thomas de Maizière. (Foto: Boris Roessler)

Berlin (dpa) - Angesichts des Flüchtlingsandrangs will Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die Leistungen für Asylbewerber auf den Prüfstand stellen. Damit reagiert er vor allem auf die hohe Zahl von Balkan-Flüchtlingen, die wenig Chancen auf Asyl haben.

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Berlin (dpa) - Angesichts des Flüchtlingsandrangs will Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die Leistungen für Asylbewerber auf den Prüfstand stellen. Damit reagiert er vor allem auf die hohe Zahl von Balkan-Flüchtlingen, die wenig Chancen auf Asyl haben.

De Maizière verwies darauf, dass Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz genauso hoch seien wie das Einkommen eines Polizisten im Kosovo oder in Albanien. Deutschland könne diese Leistungen nicht beliebig reduzieren. „Aber wir können mehr Sachleistungen machen, wir können uns das Taschengeld genauer anschauen.“

Oppositionspolitiker und Sozialverbände reagierten empört. Die Linke hielt dem Ressortchef vor, er bewege sich mit der Forderung hart am Rande der Verfassung. Von den Grünen kam der Vorwurf, de Maizière schüre rechtsradikale Vorurteile. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Paritätische Wohlfahrtsverband sprachen von Stimmungsmache. Auch Sozialdemokraten halten nicht viel davon.

De Maizière sagte am Donnerstagabend im ZDF, viele seiner europäischen Kollegen seien der Ansicht, dass die Standards für Asylbewerber in Deutschland sehr hoch seien. Er wies darauf hin, dass mehr als 40 Prozent der Asylbewerber in der ersten Jahreshälfte aus den Westbalkanländern gekommen seien. Ihre Anträge hätten bis auf wenige Ausnahmen keinen Erfolg. De Maizières Sprecher betonte, es gebe noch keine festgelegte Position, sondern nur eine Diskussion zu dem Thema.

Die Linke-Innenpolitikerin Ulla Jelpke mahnte: „Am Taschengeld zu sparen, heißt, an der Menschenwürde zu sparen.“ Der Grünen-Politiker Wolfgang Strengmann-Kuhn sagte der dpa, de Maizière schüre „rechtsradikale Vorurteile gegen Asylbewerber“. Ähnlich äußerte sich das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka, wies den Vorstoß ebenfalls zurück. „Ich halte es nicht für richtig, Menschen in einer Art und Weise zu drangsalieren, in der Hoffnung, dass sie dann erst gar nicht mehr den Weg nach Deutschland suchen.“

Baden-Württembergs Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) hält eine teilweise Rückkehr zu Sachleistungen für „in praktischer Hinsicht schwierig“. Effektiver wären aus ihrer Sicht schnelle schriftliche Asylentscheidungen innerhalb weniger Tage.

Wer in Deutschland um Asyl bittet, muss in den ersten Wochen - bis maximal drei Monate - in einer Erstaufnahmeeinrichtung eines Bundeslandes wohnen. Dort bekommen Flüchtlinge vorrangig Sachleistungen. Außerdem gibt es eine Art „Taschengeld“. Wenn Asylbewerber nicht mehr in diesen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind und damit in der Regel Essen und andere Sachleistungen wegfallen, gibt es mehr Bargeld.

Im Innenministerium gibt es nun Überlegungen, die gesetzlich vorgeschriebene Höchstdauer für den Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu verlängern - und damit auch den Zeitraum, in dem Asylbewerber vorrangig Sachleistungen bekommen. Nach dem Willen des Innenressorts sollen Menschen, etwa vom Balkan, deren Asylanträge keinen Erfolg haben, künftig direkt aus diesen Erstaufnahmestellen in die Heimat zurückgeschickt werden.

Bayern will die zweite Einrichtung dieser Art am 15. September in Bamberg eröffnen. Die erste soll am 1. September im oberbayerischen Manching in Betrieb gehen. Nach Angaben der Landesregierung sollen die Asylverfahren in den neuen Zentren speziell für Asylbewerber vom Balkan innerhalb von maximal sechs Wochen abgewickelt werden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bereits erste Einreiseverbote gegen abgelehnte Asylbewerber ausgesprochen. Von der neuen Möglichkeit werde seit dem 1. August Gebrauch gemacht, sagte Amtspräsident Manfred Schmidt in Nürnberg. Die Bescheide enthielten ein Aufenthaltsverbot für die Länder des Schengener Abkommens: die meisten EU-Staaten, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.

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