Migrationspolitik:Bund und Länder einigen sich bei Flüchtlingskosten

Ministerpräsidentenkonferenz - Sitzung mit Bundesregierung

Merkel spricht von einem "Kompromiss", Tschentscher von einem "sehr großen Erfolg".

(Foto: dpa)
  • Auch in den kommenden beiden Jahren übernimmt der Bund für Flüchtlinge die Kosten für Unterkunft und Heizung.
  • Darauf einigten sich Bund und Länder nach monatelangen Verhandlungen.
  • Insgesamt wird die Unterstützung für die Bundesländer 2020 von etwa 4,7 Milliarden Euro auf 3,35 Milliarden Euro gesenkt.

Nach monatelangem Streit haben sich Bund und Länder über die Aufteilung der Flüchtlingskosten geeinigt. Das sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder.

"Das ist, glaube ich, ein Kompromiss, der beide Seiten in die Verantwortung nimmt", erklärte Merkel. Die Länder hätten damit noch Einiges zu schultern. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), der derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz hat, sagte: "Das ist ein sehr großer Erfolg." Die Länder hätten bis vor kurzem keine Sicherheit gehabt, wie es in den nächsten Jahren weitergehe.

Ende 2019 wären eigentlich mehrere Regelungen der Kostenübernahme für Flüchtlinge ausgelaufen: die 670-Euro-Pauschale für Ausländer im Asylverfahren, die Integrationspauschale und die Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge.

Der Bund werde in den Jahren 2020 und 2021 weiterhin die Kosten für Unterkunft und Heizung erstatten, erklärte Merkel. Zudem sollen 350 Millionen Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden. Für die Dauer des Asylverfahrens übernimmt der Bund pro Flüchtling pro Monat 670 Euro. Hinzu kommt eine Pauschale für Flüchtlingszwecke von 700 Millionen Euro für 2020 und von 500 Millionen Euro für 2021.

In diesem Jahr unterstützt der Bund die Länder bei den Flüchtlingskosten mit etwa 4,7 Milliarden Euro. Dieser Betrag soll auf 3,35 Milliarden Euro im kommenden und 3,15 Milliarden Euro im Jahr 2021 sinken.

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