Familiengerichtstag:Family First

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Jede Familie verdient Schutz und Förderung. Familiensplitting sollte deshalb das Ehegattensplitting ablösen.

Heribert Prantl

In Brühl bei Bonn beginnt heute der Familiengerichtstag. Das ist vorderhand nicht weiter bemerkenswert. Es gibt ja viele solcher Tage - Verkehrsgerichstage, Verwaltungsrichtertage, Steuerberater-Tage. Die Rechtsanwälte haben ihre Tage, die Konkursverwalter, die Ärzte und die Notare auch.

Bemerkenswert am Familiengerichtstag ist, dass er alles miteinander ist: Notar, Anwalt, Arzt und Konkursverwalter der Familie. Die Experten, die alle zwei Jahre zusammen kommen, registrieren, wie sich Ehe und Familie wandeln und sie reagieren auf diesen Wandel, sie raten dem Gesetzgeber, sie beobachten und analysieren die Rechtsanwendung. Seit 32 Jahren beschäftigt sich also der Familiengerichtstag mit der Realität des Paragrafen 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem es heißt: "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen".

Aber weil das halt immer öfter nicht so ist, häufen sich auch die Probleme. Vierzig Prozent der geschlossenen Ehen werden wieder geschieden. Und der Gesetzgeber muß sich überlegen, welche Konsequenzen er dann zieht - vor allem für den Unterhalt von Kindern und Partnern aus der alten und der neuen Ehe.

Das Familienrecht ist nicht mehr ehefixiert

In Artikel 6 des Grundgesetzes steht: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates". Es steht aber nicht da, dass Ehe und Familie rechtlich gleichzusetzen und auf die immer identische Weise zu schützen und zu fördern sind. Im Unterhaltsänderungsgesetz vom 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber das erkannt: Das neue Recht schaut daher weniger auf die Ehe, es schaut auf die Kinder und auf die Familie.

Die Ehefixiertheit des bisherigen Familienrechts ist damit zu Ende gegangen. Das neue Recht ist kinderorientiert: Es stellt die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehefrauen zurück und stellt die Unterhaltsansprüche der Kinder in den Vordergrund. Der Familiengerichtstag wird sich mit etlichen Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten dieses neuen Systems befassen - und Vorschläge machen, wie diese abzustellen sind. Kann eine Frau, die sich auf das alte Recht verlassen hat, nach langer Ehe und Scheidung nun wirklich auf der Basis des neuen Rechts in die finanzielle Wüste geschickt werden?

Das sind die Ungerechtigkeiten bei der Systemumstellung; das sind Ungerechtigkeiten, die korrigiert werden müssen. Und dann muß die Umstellung des Familienrechts auch tatsächlich konsequent vollzogen werden. Wenn der Dreh- und Angelpunkt für Unterhaltsansprüche das Kind, und nicht mehr die Ehe ist - dann ist auch nicht mehr einzusehen, warum nun nicht endlich auch im Steuerrecht an die Stelle des Ehegatten-Splittings das Familiensplitting tritt; hier steigt der Splittingfaktor mit der Zahl der Kinder. Die Prämierung der Ehe ist sinnlos. Sinn macht die Förderung der Familie.

Heute ist die Ehe anders als vor 50 Jahren

Vor fünfzig Jahren war es noch zweckmäßig, wenn der Staat, der die Familie fördern wollte, sich zu diesem Zweck auf die Ehe berief: Ehe und Familie waren zumeist identisch. Davon geht auch der schon zitierte Artikel 6 Grundgesetz noch aus: "Ehe und Familie stehen unter staatlichem Schutz."

Ehe und Familie werden hier deswegen in einem Atemzug genannt, weil die Ehe als das Nest für die Familie galt. Das vor gut einem halben Jahrhundert eingeführte Ehegattensplitting beruhte auf der Erwartung, dass das Nest gefüllt wird. Das war die Geschäftsgrundlage für das Ehegattensplitting, das also nichts anderes war als ein Familiensplitting - eine Förderung der Familie, wie sie sich damals überwiegend darstellte: Ehe mit Kindern, der Mann arbeitet, die Frau kümmert sich zu Haus um den Nachwuchs.

Das hat sich grundlegend geändert. Die Ehe heute ist eine andere Ehe als vor fünfzig Jahren. Sie ist auch nicht mehr regelmäßig der Beginn einer Familie, sondern schlicht eine staatlich registrierte Zweierbeziehung, in der immer öfter die Paare gewollt kinderlos leben; immer öfter gibt es Eheschließungen in einem Alter, in dem an Nachwuchs nicht mehr zu denken ist.

Dreißig Prozent aller Ehen bleiben heute kinderlos. Wenn die Erwartung, dass sich Nachwuchs einstellt, aber eigentlich die Geschäftsgrundlage für das Ehegattensplitting war, dann müsste das Geld, das kinderlos bleibende Ehepaare durch das Splitting erhalten haben, wieder irgendwann einkassiert werden. Natürlich ist das nicht praktikabel. Andererseits, und das ist widersinnig, wird den nichtehelichen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder geboren werden, der Splittingvorteil nicht gewährt.

Wenn der Gesetzgeber also also wirklich Familie fördern will, verabschiedet er sich vom derzeitigen Ehegattensplitting - und führt das ein, was das Ehegattensplitting ursprünglich ja auch war: ein Familiensplitting. Das Familiensplitting muß natürlich auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften gewährt werden und für Alleinerziehende mit Kind. Familie ist jede Gemeinschaft mit Kindern. Jede Familie verdient Schutz und Förderung.

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