Fall einer IS-Rückkehrerin:Höhere Strafe für Jennifer W. gefordert

Die Bundesanwaltschaft hat eine deutlich höhere Haftstrafe für die IS-Rückkehrerin Jennifer W. gefordert. Der Vertreter des Generalbundesanwaltes sprach sich am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München für eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten aus. Das OLG hatte die junge Frau aus Lohne in Niedersachsen im Oktober 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt - unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall. Sie hatte vor Gericht eingeräumt, dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem Mann versklavtes jesidisches Mädchen - angekettet in praller Mittagssonne - starb. In der neuen Verhandlung gab sie außerdem zu, der ebenfalls versklavten Mutter des Mädchens eine Waffe an den Kopf gehalten zu haben, weil sie wollte, dass sie aufhört, um ihr getötetes Kind zu weinen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bezweifelte, dass es sich um einen minderschweren Fall handelte und verwies den Fall zu einer neuen Verhandlung über das Strafmaß an einen anderen Senat des OLG zurück.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: