Fall Edathy:Drei Jahre Ruhe

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Sebastian Edathy darf in der SPD bleiben. Die Schiedskommission lehnt den Antrag des Vorstands auf Ausschluss des früheren Bundestagsabgeordneten ab. Eine Parteistrafe bekommt er trotzdem - wegen "moralischem Fehlverhalten".

Von Thomas Hahn, Hannover

Der frühere Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy darf Mitglied in der SPD bleiben. Das hat am Montag in Hannover eine dreiköpfige Schiedskommission der Partei unter Vorsitz des ehemaligen Richters Jürgen Dietze einstimmig entschieden und damit einen Antrag des Bundesvorstands auf Ausschluss Edathys abgelehnt. Als Konsequenz aus der Kinderpornografie-Affäre, wegen der Edathy bundesweit in die Schlagzeilen geraten war, muss er allerdings von sofort an seine Mitgliedsrechte für drei Jahre ruhen lassen. Das Bestellen und Herunterladen einschlägigen Bildmaterials verstoße "gegen die grundsätzliche Haltung und Programmatik der SPD, sich für Kinderschutz und gegen die Ausbeutung Minderjähriger einzusetzen", hieß es in einer Pressemitteilung zur Begründung. Dietze sagte, Edathy habe sich auf das Verfahren vor einer Schiedskommission eingelassen: "Edathy hat ein moralisches Fehlverhalten eingestanden."

Edathy war wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials angeklagt worden, ein Gericht hatte den Prozess aber nach einem Geständnis gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Juristisch gilt Edathy damit als unschuldig und ist nicht vorbestraft. Dieser Umstand war auch einer der Gründe dafür, dass sich die Schiedskommission gegen einen Parteiausschluss entschied. Außerdem sei "kein erheblicher Schaden" für die Partei durch Edathy festzustellen gewesen, "weil man von einem privaten Verhalten ausgehen muss", wie Dietze betonte. "Er hat sich auf seinem Privat-Laptop eingeloggt." Dietze räumte ein, dass die Kommission keinen Zugang zu Unterlagen der Staatsanwaltschaft oder zu dem Bildmaterial hatte. "Wir sind deshalb in einer schwierigen Situation gewesen."

Edathy hat noch am Montagabend angekündigt, gegen die Entscheidung beim Bundesschiedsgericht Berufung einzulegen. Da der Antrag auf Parteiausschluss abgelehnt wurde, sei es unverständlich, dass seine Mitgliedsrechte ruhen sollen. Er habe den Eindruck, "dass der Hintergrund allein der sein dürfte, dem SPD-Bundesvorstand ein komplettes Scheitern zu ersparen". Auch der Parteivorstand der SPD kann nun binnen zwei Wochen in Berufung gehen. Den Beschluss der Kommission könnten manche in der Tat als Niederlage für den Parteivorstand auffassen. Ulrich Watermann, Vize-Vorsitzender des SPD-Bezirks Hannover, der die Schiedskommission stellte, gab aber zu bedenken: "Es geht nicht um Niederlage oder Sieg in diesem Fall." Es gehe vielmehr um einen sorgfältigen Umgang mit dem Recht für jedermann, sich politisch zu betätigen.

© SZ vom 02.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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