Fahndung nach KZ-Aufsehern:Sie verdienen keine Ruhe

Man weiß, dass sie in Auschwitz Dienst taten, aber nicht, welche Verbrechen sie genau begingen. Trotzdem könnte den 50 KZ-Aufsehern Beihilfe zum Mord vorgeworfen werden. Die Argumentation ist rechtlich zwar etwas verwegen, aber die Justiz ist es den Opfern schuldig, ähnlich wie im Fall Demjanjuk eine Verurteilung zu versuchen.

Ein Kommentar von Robert Probst

Das deutsche Recht arbeitet mit dem Grundsatz, dass man Angeklagte nur für nachgewiesene Einzeltaten verurteilen darf. Daher mag es auf den ersten Blick verwundern, wenn nun Ermittlungen gegen etwa 50 frühere KZ-Aufseher im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau aufgenommen werden sollen. Man weiß, dass sie dort Dienst taten, aber nicht, welche Verbrechen sie genau begingen. Trotzdem könnte ihnen Beihilfe zum Mord vorgeworfen werden.

Schon im Frankfurter Auschwitz-Prozess vor 50 Jahren war das ein großes Thema. Zwar hatten die Verhandlungen vielen Deutschen erst so richtig die Augen geöffnet für die monströsen Verbrechen des NS-Staates. Die Urteile gegen die Angeklagten fielen aber dennoch - sehr zum Missfallen eines großen Teils der Weltöffentlichkeit - recht milde aus. Auch wegen des oben erwähnten Grundsatzes.

Erst das nicht rechtskräftige Urteil gegen John Demjanjuk 2011 hat hier einen neuen Weg aufgezeigt: Aufseher in einem Vernichtungslager ließen sich auch ohne individuellen Tatnachweis als Mordhelfer verurteilen, meinten die Münchner Richter. Dies eröffnet den Ermittlern für NS-Verbrechen nun neue Perspektiven.

Das Rechtskonstrukt ist zwar verwegen und nicht höchstrichterlich akzeptiert, aber die Justiz ist es den Opfern schuldig, es wenigstens zu versuchen. Die lange Zeit, die seither vergangen ist, darf keine Rolle spielen. Mord verjährt nicht.

© SZ vom 08.04.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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