Extremismus:AfD klagt gegen Verfassungsschutz

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Jörg Meuthen (links) und Tino Chrupalla, die beiden Bundesprecher der AfD, beim Parteitag. (Foto: Rolf Vennenbernd/picture alliance/dpa)

Die Partei versucht, eine weitergehende Beobachtung zu verhindern. Sie sieht im Superwahljahr ihre Chancen schwinden.

Von Georg Mascolo, Sebastian Pittelkow und Ronen Steinke, Berlin

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland vor der Plenarsitzung. In diesem Jahr wird auch der Bundestag neu gewählt. (Foto: Ralf Hirschberger/picture alliance/dpa)

Die AfD versucht, eine weitergehende Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit juristischen Mitteln zu verhindern. Am Donnerstag hat die Partei nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR beim Verwaltungsgericht in Köln zwei Klagen und zwei begleitende Eilanträge eingereicht.

Die Parteiführung will verhindern, dass es angesichts der in diesem Jahr bevorstehenden Wahlen in sechs Ländern und im Bund zu einer solchen Entscheidung kommt. Sie beruft sich in den Klagen auf ihr Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb nach Artikel 21 des Grundgesetzes. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigte auf Anfrage den Eingang der Klagen und Eilanträge.

Wie groß ist der Einfluss des inzwischen aufgelösten "Flügels" noch?

Seit zwei Jahren prüft das Bundesamt gemeinsam mit den Landesämtern die Frage des Umgangs mit der Gesamtpartei. Bislang wird nur der als besonders radikal geltende und inzwischen angeblich aufgelöste "Flügel" der Partei beobachtet - die Jugendorganisation Junge Alternative gilt als sogenannter Verdachtsfall. Auch dies erlaubt allerdings bereits die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel, etwa den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telefonen.

Im Fall der Gesamtpartei wird hingegen seit zwei Jahren geprüft, ob hinreichende Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vorliegen. Entscheidend dafür ist die Frage, wie groß der Einfluss der "Flügel"-Strömung innerhalb der Partei heute ist. Auf Seiten des Verfassungsschutzes herrscht die Einschätzung vor, dass diese Strömung ihren Einfluss zuletzt weiter ausbauen konnte - wenngleich ihre Vertreter auf dem Bundesparteitag in Kalkar Wahlniederlagen einstecken mussten.

Das Bundesinnenministerium dementiert, dass die Entscheidung zur Hochstufung schon gefallen ist

Die AfD verlangt nun in ihrer mehr als 100 Seiten starken Klageschrift, dass der Verfassungsschutz es unterlässt, die gesamte Partei zum "Verdachtsfall" hochzustufen. Zu entscheiden hat dies das Verwaltungsgericht in Köln, weil dort der Sitz des Bundesamts für Verfassungsschutz ist. Zweitens wehrt die AfD sich auch gegen die Behauptung, der "Flügel" habe 7000 Mitglieder. Die AfD bezeichnet die Zahl von 7000 als "Fantasiezahl", aus ihrer Sicht sei diese Zahl überhöht.

In beiden Fällen weist die AfD auf hohe Dringlichkeit hin. Die Partei geht davon aus, dass die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die gesamte Partei künftig als sogenannten Verdachtsfall auf Rechtsextremismus einzustufen, unmittelbar bevorsteht. Entsprechende Medienberichte in den vergangenen Tagen nimmt sie zum Anlass für ihr Vorgehen. In einem war sogar die Rede davon, dass Innenminister Horst Seehofer (CSU) einem solchen Vorgehen bereits zugestimmt habe - was in Kreisen des Bundesinnenministeriums dementiert wird. Dem Ministerium obliegt die Rechts- und Fachaufsicht über Entscheidungen des Verfassungsschutzes.

Erst einmal war eine Klage erfolgreich

Die AfD hat die Kölner Kanzlei Höcker in der Vergangenheit bereits mit mehreren Klagen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz beauftragt. Erfolg hatte sie aber bislang nur in einem Fall. Die öffentliche Bekanntgabe des Inlandsgeheimdienstes vor zwei Jahren, dass man die gesamte AfD zumindest als "Prüffall" in den Blick nehme, war rechtswidrig, so urteilte das Gericht. Denn "Prüffall" ist keine offizielle Kategorie. Für eine entsprechende öffentliche Erklärung habe daher die Rechtsgrundlage gefehlt.

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