Europäischer Gerichtshof:Richter bemängeln Naturschutz in Deutschland

Deutschland hat wegen Verstößen gegen EU-Naturschutzrecht eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten. Die Bundesrepublik habe eine Reihe von Gebieten nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Deutschland drohen nun hohe Strafzahlungen. Auch gegen andere Länder klagt die EU-Kommission derzeit in ähnlichen Fällen. Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Die Richter gaben nun einer Klage der EU-Kommission größtenteils Recht. Deutschland habe 88 der 4606 in Rede stehenden Gebiete nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen. Außerdem seien für 737 der 4606 Gebiete nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt worden, hieß es im Urteil.

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