Europa:Brüssel lässt zum Brexit Bürgerinitiativen zu

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Der Chefunterhändler kündigt harte Gespräche über den EU-Austritt Großbritanniens an. Zwei Initiativen, die es Briten ermöglichen wollen, auch danach Bürger der EU zu bleiben, werden erlaubt.

Von Daniel Brössler, Brüssel

Wenige Tage vor der für den 29. März angekündigten Austrittserklärung Großbritanniens hat der EU-Chefunterhändler Michel Barnier harte Verhandlungen angekündigt. Die EU werde "entschlossen, freundschaftlich, nie naiv" auftreten, sagte er am Mittwoch vor dem Ausschuss der Regionen in Brüssel. Einen "Binnenmarkt à la carte" werde es nicht geben. Die EU werde überdies darauf bestehen, dass Großbritannien seine finanziellen Verpflichtungen auch nach dem Austritt nachkomme. "Wenn ein Land die Union verlässt, gibt es keine Strafe. Der Austritt hat keinen Preis. Aber wir müssen unsere Abrechnung machen", sagte Barnier.

Programme, auf die man sich zu 28 in der EU verständigt habe, müssten auch von allen 28 Staaten bezahlt werden. Nach Schätzungen in der EU-Kommission muss sich London auf Forderungen in Höhe von 60 Milliarden Euro einstellen. Ziel der Verhandlungen sei auch, die durch den Brexit entstehende Unsicherheit für die Bürger zu beseitigen, kündigte Barnier an. Gewahrt werden müssten die Rechte der 3,2 Millionen EU-Bürger im Vereinigten Königreich wie auch die der 1,2 Millionen Briten in der EU.

Die EU-Kommission ließ am Mittwoch zwei Bürgerinitiativen zu, die es Briten ermöglichen wollen, auch nach dem Brexit Bürger der Europäischen Union zu bleiben. Die Initiativen "In Vielfalt geeint" und "Erhalt der Unionsbürgerschaft"erfüllten die Voraussetzungen für eine Registrierung, teilte die Kommission mit. Die Bürgerrechte seien "zentraler Punkt" der anstehenden Verhandlungen. Gelingt es den Initiatoren, binnen eines Jahres eine Million Unterschriften in mindestens sieben EU-Staaten zu sammeln, muss die Kommission tätig werden oder begründen, warum sie keine Gesetzesinitiative ergreift. Die Initiative "Stopp dem Brexit" ließ die EU-Kommission nicht zu. Das Recht auf Austritt sei im EU-Vertrag verankert.

© SZ vom 23.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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