Der Start des neuen Euro-Rettungsschirms ESM ist gesichert: Bundespräsident Joachim Gauck hat die Urkunde zur Ratifizierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus unterzeichnet, wie das Bundespräsidialamt in Berlin mitteilte.
Zuvor hatten in Brüssel die Ständigen Vertreter der Euro-Staaten eine Erklärung unterzeichnet. Diese stellt nun völkerrechtlich sicher, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum ESM eingehalten werden. Die Richter in Karsruhe hatten Mitte September entschieden, dass die deutsche Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro nicht ohne Zustimmung des deutschen Vertreters in den ESM-Gremien erhöht werden darf. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass Bundestag und Bundesrat umfassend informiert werden.
Der ESM soll am 8. Oktober starten, wenn die Euro-Finanzminister in Luxemburg zusammenkommen. Gauck hatte bereits einen Tag nach der Verfassungsgerichts-Entscheidung das Gesetz zum ESM unterzeichnet.
Danach mussten jedoch noch die Vorgaben aus Karlsruhe umgesetzt werden. Dies ist inzwischen geschehen. Die anderen Euro-Staaten haben die Bedingungen schriftlich in einer "Auslegungserklärung" akzeptiert und entsprechende Zusagen gemacht.
Auch das Verfassungsgericht bezeichnete am Donnerstag die Klarstellung der Bundesregierung als nicht angreifbar. Die Richter erklärten, es sei "nicht ersichtlich", dass die Regelungen gegen die Entscheidung vom 12. September verstießen.