EU:Finanzierung von Banken-Abwicklungsfonds steht

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Berlin/Brüssel (dpa) - Die Weichen zur Finanzierung des europäischen Abwicklungsfonds zur Rettung angeschlagener Banken sind gestellt. Das Bundeskabinett billigte ein Abkommen, mit dem der Transfer der auf nationaler Ebene erhobenen Bankenabgabe in den künftigen gemeinsamen Rettungsfonds geregelt wird.

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Berlin/Brüssel (dpa) - Die Weichen zur Finanzierung des europäischen Abwicklungsfonds zur Rettung angeschlagener Banken sind gestellt. Das Bundeskabinett billigte ein Abkommen, mit dem der Transfer der auf nationaler Ebene erhobenen Bankenabgabe in den künftigen gemeinsamen Rettungsfonds geregelt wird.

Dieser soll 2016 starten und bis zum Jahr 2024 schrittweise mit insgesamt 55 Milliarden Euro gefüllt werden. Den Großteil dürften deutsche Institute beisteuern, die bereits in einen nationalen Krisenfonds zahlen. Details der künftigen Bankenabgabe werden im Spätsommer erwartet. Die deutsche Kreditwirtschaft befürchtet Nachteile gegenüber Wettbewerbern wegen steuerlicher Begünstigungen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) forderte die EU-Kommission auf, rasch einen Vorschlag zur europäischen Bankenabgabe vorzulegen. Grundsätzlich müssten alle Banken einzahlen. Aus Sicht Berlins muss aber eine verursachergerechte Kostenverteilung angestrebt und berücksichtigt werden, „so dass eine angemessene Entlastung kleinerer Banken möglich ist“.

EU-Parlament, EU-Staaten und Kommission hatten sich im März auf Regeln zur Abwicklung maroder Banken geeinigt. Ziel ist, dass nicht mehr die Steuerzahler bei Schieflagen einspringen. Künftig werden in erster Linie Eigentümer und Gläubiger zur Bankenrettung zur Kasse gebeten. Erst nach einem substanziellen Beitrag von ihnen sollen Einlagen von Sparern sowie Gelder aus dem Abwicklungsfonds fließen.

Die Mittel aus dem gemeinsamen Fonds sollen ab 2016 relativ schnell „vergemeinschaftet“ werden können, das eingezahlte Geld also schrittweise von allen Ländern genutzt werden können: Im ersten Jahr sollen 40 Prozent, im zweiten Jahr weitere 20 Prozent für eine europäische Haftung eingesetzt werden können. Das Abwicklungsregime ist neben der Aufsicht die zweite Säule der geplanten Bankenunion.

Zunächst zahlen Finanzinstitute in nationale „Kammern“ des Fonds. Die europäische Bankenabgabe wird erstmals 2015 national eingesammelt; überwiesen wird Geld an den gemeinsamen Fonds dann ab 2016. Deutsche Banken führen schon seit 2011 Mittel in einen nationalen Krisenfonds ab. Der füllt sich aber nur schleppend: Bis Ende 2013 waren gerade einmal 1,8 Milliarden Euro eingezahlt. Die künftige jährliche Abgabe dürfte deutlich höher ausfallen als die bisher eingezahlten rund 600 Millionen Euro.

Deutsche Banken fürchten höhere Lasten als ihre ausländischen Konkurrenten. Hintergrund ist die Sorge, dass die Wettbewerber in ihren Ländern die Abgabe von der Steuer absetzen können - und die deutschen Institute weiterhin nicht. Bei der Abgabe für den nationalen Rettungsfonds ist das nicht der Fall.

In der Kabinettvorlage wird betont: „Die Bundesregierung wird sich gegenüber ihren europäischen Partnern dafür einsetzen, dass eine einheitliche Regelung in allen Vertragsstaaten zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe gefunden wird.“

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