EU:EuGH urteilt zu Angaben in deutschen Reisepässen

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof urteilt am Vormittag über die Angabe des Geburtsnamens in deutschen Reisepässen. Dabei geht es etwa um die Frage, in welchem Feld der Geburtsname im Pass eingetragen wird und ob die Abkürzung "geb." für "geboren" auch in der englischen und französischen Sprache angegeben werden muss. Geklagt hatte ein Mann aus Karlsruhe, der einen anderen Nachnamen als seinen Geburtsnamen trägt. Er argumentierte, die Angabe "geb." führe zu Missverständnissen im Ausland und bei der Ausstellung von Visa.

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Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof urteilt am Vormittag über die Angabe des Geburtsnamens in deutschen Reisepässen. Dabei geht es etwa um die Frage, in welchem Feld der Geburtsname im Pass eingetragen wird und ob die Abkürzung „geb.“ für „geboren“ auch in der englischen und französischen Sprache angegeben werden muss. Geklagt hatte ein Mann aus Karlsruhe, der einen anderen Nachnamen als seinen Geburtsnamen trägt. Er argumentierte, die Angabe „geb.“ führe zu Missverständnissen im Ausland und bei der Ausstellung von Visa.

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