EU:EuGH billigt Sperre von Hartz-IV-Leistungen für Zuwanderer

Luxemburg (dpa) - Deutschland kann arbeitslosen und nicht arbeitsuchenden Zuwanderern aus anderen EU-Ländern Hartz-IV-Leistungen verweigern. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem Grundsatzurteil. Die Bundesregierung sowie die kommunalen Spitzenverbände sehen damit die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialsystems bestätigt. Auch die EU-Kommission begrüßte das Urteil. Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das Jobcenter hatte ihr diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit suchte.

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Luxemburg (dpa) - Deutschland kann arbeitslosen und nicht arbeitsuchenden Zuwanderern aus anderen EU-Ländern Hartz-IV-Leistungen verweigern. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem Grundsatzurteil. Die Bundesregierung sowie die kommunalen Spitzenverbände sehen damit die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialsystems bestätigt. Auch die EU-Kommission begrüßte das Urteil. Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das Jobcenter hatte ihr diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit suchte.

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