Luxemburg (dpa) - Die Speicherung digitaler Fingerabdrücke auf deutschen Reisepässen ist zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt in Luxemburg entschieden. Die in Deutschland seit 2007 gängige Praxis, biometrische Daten auf dem Ausweis zu speichern, entspreche dem europäischen Recht. Denn so könne Betrug bei der Verwendung von Reisepässen verhindert werden. Ein Mann aus Bochum hatte geklagt, weil er durch die Speicherung sein Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten verletzt sah.
EU:EU-Urteil: Digitale Fingerabdrücke auf Pässen sind zulässig
Luxemburg (dpa) - Die Speicherung digitaler Fingerabdrücke auf deutschen Reisepässen ist zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt in Luxemburg entschieden. Die in Deutschland seit 2007 gängige Praxis, biometrische Daten auf dem Ausweis zu speichern, entspreche dem europäischen Recht. Denn so könne Betrug bei der Verwendung von Reisepässen verhindert werden. Ein Mann aus Bochum hatte geklagt, weil er durch die Speicherung sein Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten verletzt sah.
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