Luxemburg (dpa) - Ein Arbeitnehmer hat auch nach seinem Tod noch Anspruch auf Jahresurlaub. Seine Witwe kann daher einen finanziellen Ausgleich für Urlaub verlangen, den der Verstorbene nicht mehr nehmen konnte. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Er reagierte damit auf eine Anfrage des Landesarbeitsgerichts in Hamm. Gemäß EU-Recht dürfe der Anspruch auf bezahlten Urlaub oder eine finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub nicht deshalb „untergehen“, weil der Arbeitnehmer nicht mehr lebt.
EU:EU-Richter: Arbeitnehmer behält Urlaubsanspruch auch nach dem Tod
Luxemburg (dpa) - Ein Arbeitnehmer hat auch nach seinem Tod noch Anspruch auf Jahresurlaub. Seine Witwe kann daher einen finanziellen Ausgleich für Urlaub verlangen, den der Verstorbene nicht mehr nehmen konnte. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Er reagierte damit auf eine Anfrage des Landesarbeitsgerichts in Hamm. Gemäß EU-Recht dürfe der Anspruch auf bezahlten Urlaub oder eine finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub nicht deshalb "untergehen", weil der Arbeitnehmer nicht mehr lebt.
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