EU:EU-Gutachter: Deutschland kann EU-Ausländern Hartz-IV verweigern

Luxemburg (dpa) - Deutschland kann Zuwanderern aus der EU unter bestimmten Umständen Hartz-IV verweigern. Diese Ansicht hat ein wichtiger Gutachter beim Europäischen Gerichtshof vertreten. Dies erlaube es, Missbräuche und eine gewisse Form von "Sozialtourismus" zu verhindern, schreibt der Gutachter. Wenn EU-Bürger ausschließlich nach Deutschland kämen, um Sozialhilfe zu beziehen, entspreche es europäischem Recht, ihnen Sozialleistungen für hilfebedürftige Arbeitssuchende zu verweigern. Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz-IV geklagt hatte.

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Luxemburg (dpa) - Deutschland kann Zuwanderern aus der EU unter bestimmten Umständen Hartz-IV verweigern. Diese Ansicht hat ein wichtiger Gutachter beim Europäischen Gerichtshof vertreten. Dies erlaube es, Missbräuche und eine gewisse Form von „Sozialtourismus“ zu verhindern, schreibt der Gutachter. Wenn EU-Bürger ausschließlich nach Deutschland kämen, um Sozialhilfe zu beziehen, entspreche es europäischem Recht, ihnen Sozialleistungen für hilfebedürftige Arbeitssuchende zu verweigern. Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz-IV geklagt hatte.

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