Luxemburg (dpa) - Typisch, aber nicht einzigartig: Steiffs Knopf im Ohr ist keine Marke - zumindest nicht seine Position in der Mitte des Ohres von Plüschtieren. Das hat das EU-Gericht heute in Luxemburg entschieden. Der Traditionshersteller könne nicht für sich allein das Recht beanspruchen, bei seinen Plüschtieren mitten im Ohr einen Metallknopf oder ein Stofffähnchen anzubringen. Das unterscheide sich dies nicht genügend von anderen Spielsachen. Steiff hatte beim Europäischen Markenamt den europaweiten Schutz beantragt für den typischen Knopf. Die Behörde lehnte ab und bekam nun Recht.
EU:EU-Gericht: Steiffs Knopf mitten im Ohr ist keine Marke
Luxemburg (dpa) - Typisch, aber nicht einzigartig: Steiffs Knopf im Ohr ist keine Marke - zumindest nicht seine Position in der Mitte des Ohres von Plüschtieren. Das hat das EU-Gericht heute in Luxemburg entschieden. Der Traditionshersteller könne nicht für sich allein das Recht beanspruchen, bei seinen Plüschtieren mitten im Ohr einen Metallknopf oder ein Stofffähnchen anzubringen. Das unterscheide sich dies nicht genügend von anderen Spielsachen. Steiff hatte beim Europäischen Markenamt den europaweiten Schutz beantragt für den typischen Knopf. Die Behörde lehnte ab und bekam nun Recht.
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