EU:Die Römischen Verträge

Flaggen der EU-Mitgliedsstaaten im Konservatorenpalast in Rom. (Foto: Alessandra Tarantino)

Brüssel (dpa) - Sechs Staaten - Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg - unterzeichneten am 25. März 1957 die "Römischen Verträge" und legten damit den Grundstein für die heutige Europäische Union (EU).

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Brüssel (dpa) - Sechs Staaten - Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg - unterzeichneten am 25. März 1957 die „Römischen Verträge“ und legten damit den Grundstein für die heutige Europäische Union (EU).

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Vertrag für die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Vorläufer der neuen Zusammenschlüsse war die 1951 gegründete „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (Montanunion), die die beiden rüstungsrelevanten Wirtschaftsbranchen gemeinsam kontrollierte.

Ziel des EWG-Vertrags war es, innerhalb von zwölf Jahren einen gemeinsamen Markt zu verwirklichen sowie die Wirtschaftspolitik schrittweise anzunähern. Die Mitgliedstaaten vereinbarten den Aufbau einer Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzoll, den Abbau interner Handelshindernisse sowie den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Der Euratom-Vertrag legte gemeinsame Regeln für die zivile Nutzung der Atomenergie fest. Aus der EWG wurde später die EG und dann die EU.

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