Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden bleiben angesichts der Corona-Krise und der Grippesaison noch bis Ende März 2023 auch telefonisch und ohne Praxisbesuch möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschloss am Donnerstag, eine vorerst bis Ende November laufende Sonderregelung zu verlängern. Versicherte können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen damit weiterhin für bis zu sieben Tage nach telefonischer Befragung durch Ärzte und Ärztinnen bekommen.
Erkältungen:Krankschreibung per Telefon
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