Einigkeit unter den Bundesländern:Bundestagswahl soll auf 22. September gelegt werden

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Die nächste Bundestagswahl wird voraussichtlich am 22. September 2013 stattfinden. Für diesen Termin sollen sich die Bundesländer mehrheitlich ausgesprochen haben.

Der neue Bundestag soll nach Informationen der Zeit am 22. September 2013 gewählt werden. Die Wochenzeitung meldete unter Berufung auf Regierungskreise, die Länder hätten sich mehrheitlich dafür ausgesprochen.

Aus dem Bundesinnenministerium hieß es, es lägen aus den Ländern zwar schriftlich Terminwünsche vor, aber mit unterschiedlichen Daten. "Ein abgestimmter Terminwunsch aller Länder ist uns nicht bekannt", sagte Sprecher Philipp Spauschus.

Laut dem Bericht will das Ministerium kommende Woche den Bundestagsfraktionen über die Lage berichten. Demnach wird mit einer Zustimmung der Fraktionen und des Kabinetts zu dem Termin gerechnet. Am Ende muss Bundespräsident Joachim Gauck das Datum bestätigen.

Um den Termin wird heftig gerungen, weil Bayern am 15. September ein neues Landesparlament wählt. Die CSU wollte dem Vernehmen nach bislang, dass zwei Wochen zwischen Bundestags- und bayerischer Landtagswahl liegen. Weil zu diesem Termin allerdings in drei SPD-geführten Bundesländern die Herbstferien beginnen, hatten die Sozialdemokraten stets für den 22. September plädiert.

"Noch 298 Tage bis zum Regierungswechsel"

So bezeichneten SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann und sein Kollege von den Grünen, Volker Beck, den 22. September 2013 als guten Wahltermin. "Es war immer der Wunschtermin der SPD", sagte Oppermann. Er und Beck betonten, Versuche der Union, den Termin in die Herbstferien zu legen, hätten sich nicht durchgesetzt. "Es sind jetzt noch genau 298 Tage bis zum Regierungswechsel", sagte Oppermann.

In Deutschland kann die Regierung - anders als zum Beispiel in Großbritannien - den Wahltermin nicht frei festlegen: Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Bundestag "frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode" neu gewählt werden muss.

Falls das Parlament nicht vorzeitig aufgelöst wird, muss die Wahl also zwischen dem 28. August und dem 27. Oktober 2013 stattfinden. Dabei gibt es nur eine Einschränkung: Die Abstimmung muss an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag stattfinden.

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