Urteil:Bombe am Bonner Bahnhof: lebenslange Haft für Marco G.

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  • Das Gericht ist der Ansicht, dass Marco G. am 10. Dezember 2012 einen Sprengsatz an Gleis 1 des Bonner Hauptbahnhofs abgelegt hat - er wird zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Vier Monate später, im März 2013, soll ein Mordkommando mit Marco G. und drei weiteren Angeklagten auf dem Weg zu einem rechtsradikalen Politiker in Leverkusen gewesen sein.
  • Die drei anderen Beschuldigten erhalten dafür ebenfalls mehrjährige Freiheitsstrafen.

Im Prozess um den gescheiterten Bombenanschlag im Bonner Hauptbahnhof hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Angeklagten Marco G. zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat den Fall mehr als zweieinhalb Jahre verhandelt.

Der Hauptangeklagte G., ein aus Oldenburg stammender Konvertit, wurde wegen Mordversuchs verurteilt. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist seine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Das Gericht geht davon aus, dass der heute 29 Jahre alte radikalisierte Islamist, allein gehandelt hat. An dem Sprengsatz war DNA seines Sohnes und seiner Frau gefunden worden.

Am 10. Dezember 2012 war ein Sprengsatz an Gleis 1 des Bonner Hauptbahnhofs entdeckt worden. Polizisten machten die Bombe mit einem Wassergewehr unschädlich. Weil kein Zünder an der mit Sprengstoff gefüllten Rohrbombe entdeckt wurde, handelte es sich aus Sicht der Verteidiger lediglich um eine Bombenattrappe. Das Gericht folgte dieser Ansicht jedoch nicht.

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:Anklage fordert lebenslange Haft wegen Bombe in Bonn

Der Konvertit Marco G. soll 2012 einen Sprengsatz im Hauptbahnhof deponiert haben. Die Bundesanwaltschaft ist sich außerdem sicher, dass er mit Freunden einen Politiker töten wollte.

Von Annette Ramelsberger

Mordkomplott gegen rechtsradikalen Politiker

Auf die Spur gekommen waren Ermittler ihm durch eine andere Straftat, für die sich drei weitere Angeklagte vor Gericht verantworten mussten. Zwei von ihnen erhielten Haftstrafen von jeweils zwölf Jahren und der vierte Angeklagte eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren. Sie hatten nach Überzeugung der Anklage ein Mordkomplott gegen einen Politiker der Partei Pro NRW geschmiedet. Alle Haftstrafen entsprechen in etwa den Forderungen der Anklage.

So soll vier Monate nach dem gescheiterten Bombenanschlag, im März 2013, ein nächtliches Mordkommando auf dem Weg zu einem rechtsradikalen Politiker in Leverkusen gewesen sein, als der mit Abhörmikrofonen bestückte Wagen von der Polizei gestoppt wurde. Marco G., der heute 46 Jahre alte Enea B., Koray D. (inzwischen 28) und Tayfun S. (27 Jahre alt) sollen geplant haben, den Chef der Partei in seinem Privathaus zu erschießen. Das Mordkomplott hatte der Anti-Islam-Partei Pro NRW gegolten. Die rechtsradikale Splitterpartei hatte zuvor mit Mohammed-Karikaturen und Demonstrationen vor Moscheen die Salafisten provoziert.

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