Ehebruch und Beihilfe zum Mord:Verurteilte iranische Frau vorläufig frei

Ihr Fall löste weltweite Proteste aus: Sakineh Mohammadi-Aschtiani wurde in Iran zweimal zum Tode verurteilt und bekam schließlich eine Haftstrafe. Jetzt darf sie nach acht Jahren das Gefängnis vorläufig verlassen, was Juristen zu Mutmaßungen veranlasst.

Die zweimal zum Tode verurteilte Iranerin Sakineh Mohammadi-Aschtiani darf wegen guter Führung das Gefängnis vorerst verlassen. Nach fast acht Jahren hinter Gittern bekomme die wegen Ehebruchs und Beihilfe zum Mord verurteilte Frau bis auf weiteres Hafturlaub, sagte der Leiter der iranischen Menschenrechtskommission, Mohammed Dschawad Laridschani, am Dienstag.

Juristenkreise in Teheran sehen darin eine vorzeitige Freilassung. Dies wurde jedoch von offizieller Seite nicht bestätigt.

Der Fall Mohammadi-Aschtiani hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Die iranische Justiz hatte die heute 46-Jährige 2006 wegen Ehebruchs zum Tod verurteilt. Nach massiven internationalen Protesten wurde das Urteil nicht vollstreckt. Die Frau wurde dann wegen Beihilfe zum Mord an ihrem Ehemann erneut zum Tod verurteilt. Schließlich verzichtete die Familie des Opfers aber auf ihr islamisches Recht der "ausgleichenden Gerechtigkeit" - und die Frau wurde zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Ehemann starb durch Stromstoß im Badezimmer

Der Ehemann war 2005 unter mysteriösen Umständen durch einen Stromstoß im Badezimmer ums Leben gekommen. Der Verdacht fiel auf einen Cousin des Mannes, der dann auch den Mord gestand. Später stellte sich heraus, dass er eine Affäre mit der Ehefrau hatte.

Die Menschenrechtskommission machte keine Angaben dazu, ob Mohammadi-Aschtiani ins Gefängnis zurückkehren muss. Dies wird allgemein aber nicht mehr erwartet, nachdem die Kinder der Frau zahlreiche Gnadengesuche gestellt hatten und die Familie des Opfers ausbezahlt wurde. Wegen der internationalen Proteste wollte die iranische Regierung den Fall gerne abschließen.

© Süddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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